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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0111
Trotzdem wurde der Antrag mit 52 : 33 Stimmen angenommen.62
Im November 1887 kam die Stadtgartenfrage wieder vor den Bürgerausschuß.63
Nun hatte sie an Gewicht gewonnen. Die Oberrheinische Ausstellung hatte großen
Anklang gefunden. Die Bevölkerung Freiburgs hatte während der Ausstellung die
Annehmlichkeiten und die Reize dieses Platzes mit seinem gärtnerischen Schmuck
so zu schätzen gelernt, daß allgemein der Wunsch rege wurde, die Anlage auch fernerhin
zu erhalten, wie Schmöger bemerkte.64 In der Druckvorlage vom November
1887 betonte man

1. Trotz der schönen Natur sei ein Stadtgarten erforderlich.

2. Die Oberrheinische Ausstellung habe die Bevölkerung stark angesprochen und
die Aufgabe eines Stadtgartens (zentrales Motiv) erfüllt.

3. Nicht jeder Mensch könne Bergpartien machen oder zum Waldsee wandern
(Zeit).

4. Nötig sei ein Stadtgarten in der Mitte der Stadt.

5. Der Etat des Stadttheaters werde unterstützt (zusätzliche Einnahmequelle).65
Ferner verlangte man mäßige Preise für Abonnenten, Einzelkarten (für die

ärmere Bevölkerung) und Volkskonzerte. Was die Einwohner veranlaßte, sich Ab-
nonnements (zur Zeit der Oberrheinischen Ausstellung) zu nehmen, war die hier
noch nie gebotene Gelegenheit, ohne das lästige Beiwerk, welche die öffentlichen
Anlagen unvermeidlich mit sich bringen, sich in frischer Luft und schöner Umgebung
angenehm zu unterhalten und gute Konzerte hören zu können.66 Man verwies
darauf, daß andere Städte aus ihren Stadtgärten Überschüsse erwirtschafteten.

Hauptkarten sollten pro Jahr 10,—, Beikarten für weitere Familienmitglieder
3,— kosten, der gleiche Preis sollte auch von Studenten pro Semester erhoben
werden. Der Eintritt für Nichtabonnenten zu den Sonntagskonzerten sollte 0,30, zu
denen der Woche 0,50 kosten, der Eintritt in den Stadtgarten 0,20. Derart ist auch
dem weniger bemittelten Teil der Bevölkerung der Besuch ermöglicht und er wird
an Sonntagen ein Gemeingut aller werden, wie man meinte.67 In der Bürgerausschußsitzung673
wurde der Antrag auf Bewilligung eines Kredits bis zu 12.000,—
für die Errichtung eines Stadtgartens auf Teilen des Karlsplatzes mit 89 : 5 Stimmen
angenommen. Es wurde betont, mit anderen Städten sei Schritt zu halten
(Zürich, Augsburg, Mannheim, Nürnberg), die zugezogenen Fremden seien gut zu
behandeln. Die Konkurrenz der anderen genannten Städte sei sehr groß. Es sei
dringend notwendig, den Charakter Freiburgs als Fremdenstadt zu erhalten
(„Rentnerheim"). Der Garten sei aber auch nötig als Erholungsort für ältere Menschen
und könne durch die schöne Umgebung nicht ersetzt werden. Ferner wurde
argumentiert, der Garten dürfe keine Institution für die besitzende Klasse, sondern
er müsse auf demokratischer Basis errichtet werden. Deshalb sollte er der Allgemeinheit
zugänglich gemacht, evtl. nur bei Konzerten Eintritt erhoben werden und
nur an Sonn- und Feiertagen ein niederes Eintrittsgeld erhoben werden. So werde
der Garten kein bevorzugtes Gut der Vermögenden, Die Personen, die den Eintritt
gar nicht bezahlen könnten, wurde auch argumentiert, könnten immerhin noch die
Anlagen benützen. Entscheidend sei auch, daß die Umlagezahler (Steuerzahler)
durch den Stadtgarten nicht belastet würden und daß die ihn Aufsuchenden sich
darin heimisch fühlten61^ Die Anlage des Stadtgartens würde insgesamt 30.000,—

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