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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0139
potestatem legaliter diiudicata est. Insbesondere Forschungen von Hagen Keller
und Thomas L. Zotz19 haben die Hintergründe dieser königlichen Schenkung umfangreicher
, relativ geschlossener Besitzeinheiten an das Kloster Einsiedeln erhellt:
Das um 950 erwachende Interesse Ottos des Großen an Italien erhob die Nord-Süd-
Straßen durch die Oberrheinebene zu einem wichtigen Verbindungsstück für den
reisenden König. In der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts hatte Graf Guntram im
Elsaß und Breisgau eine starke Machtstellung inne, die ihm die weitgehende Kontrolle
der Straßen ermöglichte. Speziell die Pforte von Riegel bildete den einzigen
Durchgang zwischen Kaiserstuhl und Vorbergzone auf rechtsrheinischer Seite. Um
die Machtstellung des Grafen zu brechen und das offensichtlich entfremdete
Reichsgut wieder an Königstreue zu übergeben, wurde dieser im August 952 auf
dem Augsburger Reichstag des Hochverrats angeklagt und verurteilt, sodann seine
Güter von Otto eingezogen, der sie an das 947 reichsunmittelbar gewordene Kloster
Einsiedeln verlieh, das sehr eng mit dem ottonischen Königtum verbunden war.

Während sich für Endingen der Einsiedelnsche Besitz kontinuierlich durch die
Jahrhunderte nachweisen läßt,20 war die Situation für den Kenzinger Hof und die
St. Georgskirche wesentlich schwieriger: Eine weitere Bestätigung der Besitzungen
des Klosters vom 27. Oktober 98421 führt nur einen Teil der breisgauischen Orte an.
Einerseits fehlten nun Kenzingen, Tutschfelden, Riedlingen, Bergen und Unterbirken
, andererseits war Denzlingen neu hinzugekommen.22 Auch das Privileg vom
31. Oktober 996 klammert Kenzingen aus.23 Spätere Bestätigungen der Jahre 1018,
1027 und 104024 überliefern wiederum den Besitzstand im Breisgau wie schon 972.
Paul Kläui25 erklärt das Fehlen der Einsiedelnschen Besitzungen in Kenzingen,
Tutschfelden, Riedlingen, Bergen und Unterbirken durch Gütertausch: Am 15. Januar
979 bescheinigte Otto II, daß ein gewisser Eberhard seine Besitzungen in
Thurgau gegen klösterliche Güter Einsiedeins in der Mortenau, Elsaß und Breisgau
eintauschte,26 wobei die einzelnen Güter nicht näher lokalisiert wurden. Demzufolge
könnte der Kenzinger Besitz aus der Hand des Klosters gegeben worden sein.
Die Bestätigungen von 1004, 1018, 1027 und 1040 würden daher nicht den zu den
jeweiligen Zeitpunkten tatsächlich vorhandenen Besitz des Klosters anführen, sondern
auf alte Besitzstände zurückgreifen. Auch wenn Einsiedeln möglicherweise
größere Teile seiner Kenzinger Güter eintauschte, belegen doch mehrere Zeugnisse
aus späterer Zeit, daß das Kloster weiterhin zumindest verschiedene Einkünfte aus
dem Kenzinger Gebiet bezog und daher wohl über Besitz verfügte, auch wenn der
Besitz nominell zum Hof in Riegel gerechnet wurde: Am 19. März 1289 hielt Einsiedeln
seine Zinspfennige, Korn- und Weinzinse zu Riegel und Zinspfennige zu Endingen
fest.27 Danach zinste du gemeinde von der stat ze Kenzingen 10 Schilling
und ze eime liehte ze sante Martine (Martinskirche in Riegel) 14 Schilling von der
niderun almeinde. Von einem Garten in Altenkenzingen erhielt 1330 der Abt von
Einsiedeln Zins.28 1355 übergab die Kenzinger Bürgerin Katherin Stehellerin dem
Kloster Tennenbach Güter und Gülten in Kenzingen. Dazu gehörten vor Vorchei-
mer almende zwo Juchart ackers nebent Rukschuhen, da von git man den Herren
von den Einsidellen allü Jahr vier pfenig.29 Ein in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts
angefertigter Rodel führt die Angaben zu Kenzingen und Endingen auf,
welche dem Fronhof zu Riegel gehörten.30 Mit diesem Fronhof ist der alte Einsie-

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