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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0142
II.

Die Gründung der Stadt Kenzingen 1249

Do der edel herre Rudolf herre von Osenberg selige... willen gewan, das er uf
sinem eigen gründe Kenzingen genant, ein vesti machen wolt mit muren und mit
graben wol bewart... Och sol man wissen, do der vorgenande Rudolf herre von
üsenberg die vorgenante stat Kenzingen zwelf hundert iar und nun und vierzig
iar... mit allen den gesetzeden und vriheit als hie nach geschriben ist, anhüb ze bu-
wende, do maht er si ze dem ersten mal mit sblicher gesetze.4*

Die 1330 angefertigte deutschsprachige Fassung der Kenzinger Stadtrechtsbestätigung
vom 6. Juli 1283 schildert sehr plastisch die Errichtung der Stadt auf Initiative
Rudolfs von Üsenberg. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts waren die Herren
von Üsenberg demzufolge im Breisgau bereits so mächtig, daß sie ihr Herrschaftsgebiet
durch die Gründung einer Stadt sichern und festigen konnten. Welche M o -
tive bewegten Rudolf von Üsenberg 1249, die Stadt Kenzingen in geringem Abstand
zum gleichnamigen Dorf gerade zu diesem Zeitpunkt und an dieser Stelle zu
errichten?

Eine wichtige Ursache ist sicherlich im wirtschaftlichen und finanziellen Bereich
zu suchen. Ein Blick auf die geographische Lage Kenzingens zeigt, daß der Ort sehr
gut als wirtschaftlicher Mittelpunkt der üsenbergischen Besitzungen
im nördlichen Breisgau fungieren konnte. Um die Stadt gruppierten sich halbkreisförmig
die üsenbergischen Orte Herbolzheim, Münchweier, Nordweil, Ober- und
Niederhausen, Bleichheim und Bombach, die zur späteren Herrschaft Kürnberg gehörten
.49 Kenzingen hatte die Aufgabe, für die umliegenden Dörfer einen lokalen
städtischen Wochenmarkt zu bilden, auf dem die Bewohner ihre agrarischen Produkte
verkaufen und mit den Kenzinger Bürgern in Warenaustausch treten konnten
. In Hinblick auf die Wochenmarktfunktion bezeichnet die Stadtrechtsurkunde
von 1283 den Ort als forum Kenzingen.50 Um reibungslosen Marktverkehr und An-
und Abreise zum Marktort in äußerst unruhiger Zeit zu gewährleisten, bot der
Stadtherr allen die in die vorgenanten stat Kenzingen ze margte koment51 die Zusicherung
, sie bei Überfällen und Raub zu schützen: Alle Marktbesucher nahm der
Stadtherr in sinen schirm und geleit.. . und gelobt in alle Sicherheit. Geschah bei
An- oder Abreise vom Kenzinger Markt ein Raub, so versprach der Üsenberger
dem Beraubten, falls er den Täter nennen konnte, seine ganze Habe wieder zu
besorgen oder für entsprechenden Ersatz zu sorgen.52

Obwohl die meisten Kenzinger Stadtrechtsbestimmungen von einem älteren Freiburger
Recht übernommen wurden,53 beinhalten sie eine interessante Bestimmung,
die kein adäquates Vorbild besaß und auf spezifische Kenzinger Verhältnisse zugeschnitten
war. Bürger und Einwohner der Stadt Kenzingen erhielten Zollfreiheit für
alle Güter, die si mit schiffen her zu an den ladhof fürent, das si ze Kenzingen. ..
verzeren oder verkbffen wellent.54 Bei diesem L a d h o f handelt es sich um eine
nordwestlich der Stadt gelegene Schiffsanlegestelle. Der Gemarkungsname Ladhof
Garthen im Gemarkungsplan von 1779 zeigt die Lage der Anlegestelle am rechten
Elzufer.55 Vielleicht war diese Schiffslände schon vor der Stadtgründung vorhanden

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