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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0152
Keller, der man sprichet der Eptischen trotte gelangten auch alle ehemaligen Eigenleute
(hundert personen eigener Lüt) an das Kloster.145 Wonnental legte für die Abgaben
einen Rodel an, der die einzelnen Zinsen detailliert aufführt.146 Als Kaufpreis
waren 200 Mark Silber zu zahlen, den die Stadt zum Wiederkauf einer Gülte verwendete
: daz wir uns da mit von Clausen dem Rotten geloset haben, hinder dem
wir ze schaden stünden um drü hundert marg lötiges Silbers . . ,147 Um den Verkauf
der ehemaligen Andlauischen Klostergüter in geordnete Bahnen zu lenken, wurde
von der Stadt eine Kommission, bestehend aus vier Bürgern, gebildet: . . . von den
burgern von Kentzingen über der Eptischenne gut gesetzet wirden, daz sie es ver-
kofen und ze lösend geben sollen . . .,48

400 Mark Silber für die Andlauischen Besitzungen waren für die Stadt Kenzingen
eine erhebliche Summe, obwohl sie sich zweifelsohne in einer Zeit wachsender Prosperität
befand. So wurde beispielsweise 1341 die an den Stadtherrn zu zahlende
Steuer auf jährlich 50 Mark Silber erhöht, weil sich die Vermögenslage der Stadt
verbesserte.149 Trotzdem hatte die Stadt auch gerade in jener Zeit größere Ausgaben
zu verkraften. Begünstigungen, die die Üsenberger 1338 und 1350 gewährten,
mußten mit 180 bzw. 150 Mark Silber bezahlt werden.150 Wie oben gezeigt, lasteten
auf der Stadt auch größere Schulden, die sie abzulösen trachtete. Die Bildung einer
Verkaufskommission belegt zudem, daß die Stadt Andlauische Besitzungen und
Zinsen wohl weniger selbst nutzen wollte, sondern bereits den Weiterverkauf vorbereitete
. Großes Interesse hatte die Stadt aber offensichtlich an ehemaligen Andlauischen
Eigenleuten. Als 1350 Teile der Güter und Zinsen an Wonnental verkauft
wurden, gehörten dazu hundert Eigenleute.151 Obwohl man die Zahlenangabe nicht
allzu wörtlich nehmen darf, scheint doch eine große Anzahl von Menschen zum
Kloster Andlau gehört zu haben. Zwischen Kenzingen und Wonnental wurde nun
folgende Abmachung getroffen: . . . were daz der vorgenant Lüt jeman In unser
stat Inziehen wölte und och Inzuge und sessehaft bi uns mit huse were . . . , der sol
des valles von Inen und Iren nachomen beidu von dem Up und och von Iren gutern-
entladen und entbunden sin. Were och, daz ieman usser unser stat züge und sessehaft
were vor unser stat der vallebar were, der sol Inen och des valles gebunden und
gehörig sin beidu von dem Up und von dem gut dar nach er denne vallebar ist und
sin sol alz es von alter her komen ist. Die Eigenleute, die ihren Wohnsitz in der
Stadt nahmen, brauchten also keinen Fall mehr zu entrichten. Falls sie allerdings
die Stadt wieder verließen, so wurden sie augenblicklich fallpflichtig. Mit dieser Bestimmung
sollte den ehemaligen Andlauischen Eigenleuten ein zusätzlicher Anreiz
geboten werden, sich in der Stadt niederzulassen, zumal eine wachsende Einwohnerzahl
der Stadt zugute kam. Diese Möglichkeit, neue Einwohner gewinnen zu
können, stellte sicherlich einer der Hauptgründe für Kenzingen dar, die Andlauischen
Besitzungen 1344 aufzukaufen. Allerdings darf auch nicht übersehen werden,
daß die Stadt durch den Ankauf verhinderte, daß die Güter, von denen viele Ken-
zinger Bürger und Einwohner zinspflichtig waren, einem der Stadt Kenzingen nicht
gewogenen Herren, Kloster oder Orden in die Hände fielen. So konnte die Stadt
nun selbst bestimmen, wer Teile der Besitzungen erwerben durfte. Es überrascht
nicht, daß gerade das vor den Toren der Stadt gelegene Kloster Wonnental, zu dem
Kenzinger Bürger enge Beziehungen pflegten, den Hauptanteil erwarb.

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