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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0201
Abb. 16 Herr Henninger führt das
Abwerfen des Siels, des Brust
riemens, vor.

Die Längen der Weidlinge sind 7,50 m, 9 m, 10 m (die Wangen bauchen in der Mitte leicht aus),
lim, 16 m und 22 m (zwei Ausbuchtungen vorn und hinten); andere Längen laufen nicht.
Vorn und hinten ist jeweils ein Scherbrett (siehe DM 3/1968: die Schoo ist der Schiffsboden) angebracht
. Gestakt wurde mit der Stange mit Stakeisen oder mit dem Ruder mit Krücke oder Brust
platte und am Blatt zwei Eisenstacheln. Bei langen Booten wurde abwechselnd mit zwei Mann gestakt
; der eine schob das Boot, der andere lief nach vorn. Beim Rudern des Kranzdreibord-
Weidlings sind Dafhjlen bzw. Runzeln (siehe Anm. 77) zwischen Wange und Bord erforderlich.
Getreidelt wurde mit geflochtenen Brustbändern, die abgeworfen werden konnten, falls das Boot in
der Strömung abscheerte. Das Zugseil des einzelnen Mannes ist an einem Längsseil des Schiffes mit
einem besonderen, rasch lösbaren Knoten befestigt. 6 Mann ziehen einen leeren 16 m Nachen. Noch
nach dem Zweiten Weltkriege wurden Steine für den Rheinbau getreidelt: eine schwere Fronarbeit;
eine faszinierende Welt.

143 Rheinmuseum e. V. Koblenz, Der schaffende Rhein, Beiträge der Rheinfreunde 1942, S. 11; 1986 er
schienen im 38. Jg. die „Beiträge zur Rheinkunde".

144 A. Kollautz, wie Anm. 52, S.473. Bodenständig im Breisgau: „Schaltkarren".

J. Hoops, wie Anm. 30, Bd. IV, S. 90, führt ahd. scaph, mhd. schaf, mlat. scaphium, für ein oben
offenes Gefäß, vom Küfer hergestellt, an; siehe „Schapfe" zum Schöpfen.
Dem entgegen J. Meyer, wie Anm. 41 und 66.

145 Dieses Führen eines Bootes ist altbekannt. Wenn H. Ritter Schaumburg, Die Nibelungen zogen
nordwärts, 19812, die „Thidrekssaga" zutreffend bestimmt, ist der Schiffbruch Hagens auf der
Dhün in das 6. Jh. zu datieren. Systemanalytisch bedenklich die „Bedenken" J. Janota, J. Kühnel,
Uns ist in niuwen maeren wunders vil geseit, SoesterZ 97/1985, S. 13 ff.

i4<> G. Kisch, Die Urheimat der Siebenbürger Sachsen, ElsLothrJb 3/1924, S. 154ff; hierzu S. 157.
w Wie Anm. 143.

148 Schweizerisches Idiotikon, Wörterbuch der schweizerdeutschen Sprache, II. Bd. 1885, Sp. 1428,
2a E bei Kahn, Fähre: „ouch soll der meiger einen hund han und da warten, daß er die lüte und karren
und pferd überführe", Anno 1383.

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