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dessen das des ersten Schulgangs des Jesuskindes. Wahrscheinlich ist der Inhalt dem
Protoevangelium des Pseudo Matthäus entnommen.23 Das Bild ist leider stark abgerieben
, so daß nicht alle Einzelheiten in wünschenswerter Deutlichkeit zu erkennen
sind. Maria hält das Christkind an der rechten Hand und steht unter dem turmartigen
Eingang eines flachgiebeligen Gebäudes. Mit der Linken deutet sie auf zwei Lehrer,
einen älteren bärtigen und einen jüngeren. Beide tragen Spitzhüte, der jüngere hält
ein Schriftblatt. Wie es scheint, zeigt das Jesuskind keine große Neigung in den Unterricht
zu gehen. Es versucht sich von der Mutter los zu reißen. Ein Körbchen (?)
in seiner linken Hand läßt vermuten, daß schon in der Zeit der Zeitenwende üblich
war, den angehenden „Alphabethschützen" mit irgendwelchen Süßigkeiten den
Schulbesuch schmackhafter zu machen. Uber dem nimbierten Kind steht das Monogram
ihc, das wohl deutlich machen soll, daß auch ein Gottessohn nicht immer geneigt
sein kann, dem Willen seiner Mutter nachzukommen. In der Schulstube steht
ein Tisch mit einer Schreibtafel. Vor dem Tisch aber sitzen am Boden drei Schüler
mit Schriftbändern. Daß dieses Bild in der Reihenfolge vor dem Kindermord und der
Flucht nach Ägypten eingereiht ist, läßt sich mit dem Ablauf des biblischen Geschehens
schwer in Einklang bringen.
Wie die Handschrift aus dem 10. Jahrhundert stellt dieser Psalter einen Meilenstein
dar. Von dem einst reichen und begüterten Reichskloster sind alle Spuren getilgt.
Auch was sonst an schriftlichen Zeugnissen auf uns gekommen ist, steht in keinem
Verhältnis zu einer über fünf Jahrhunderte währenden Vergangenheit. Auf dem Gebiet
der Musikpflege lassen die beiden Bücher wenigstens einen schwachen Schimmer
einstiger Größe auf uns kommen, ein schwaches Licht in einem sonst unaufhell-
barem Dunkel.
Musik im Kollegiatstift
Vokalmusik
In der Musikpflege stand die Kirche immer noch an vorderster Stelle. Die Annahme,
daß es besonders in den letzten Zeiten des Frauenklosters mit dem Chorgottesdienst
nicht zum Besten bestellt gewesen sei, ist mit Sicherheit begründet und nach den Umständen
, keine böswillige Unterstellung. Darin konnte nach der Einrichtung des Kol-
legiatstifts nur eine merkliche Besserung eintreten. Das Kapitel samt den drei Kaplä-
nen bestand aus 9 Personen. Doch die am 7. Dezember 1437 festgelegten Statuten
lassen zunächst keine allzugroße Hoffnung aufkommen. Sie enthalten viele Wenn und
Aber, die nur in günstigen Fällen eine Vollzähligkeit des Chores erwarten lassen. Allein
schon durch die Tatsache, daß jeder Chorherr das Jahr über, wenn er seine Jahrespfründe
ansprechen wollte, zumindest 10 Wochen im Stift anwesend und am Chorgottesdienst
teilzunehmen hatte, stimmt nicht gerade sehr verheißungsvoll. Ferner
erwecken die Statuten den Eindruck, daß ihre Verfasser mit Dingen rechneten, die
ihnen aus früherer Praxis bekannt waren. So beispielsweise, daß während des Chorgottesdienstes
Gespräche zu vermeiden seien. Auch durfte niemand ohne besondere
Erlaubnis für sich lesen oder beten, oder sich aus der Kirche in die Sakristei zurückziehen
. Es sollte sich vielmehr Jeder am Gesang beteiligen. Jeder anwesende Canoni-
cus und Caplan hatte sich während des Gottesdienstes an dem hierzu bestimmten Ort
aufzuhalten und sich in durchaus schicklicher Weise zu benehmen.24
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