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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0233
gen. Belangend der Figuralmusik, solle sich der Sigrist bestreben, daß er zu dem
Choral und Figural taugliche Knaben und zwar vorderist von denjenigen so Ballierer
oder Bohrer [Kinder aus Familien deren Eltern dem Edelsteinschleifereigewerbe angehören
] sind oder werden sollen. Er soll aber die Knaben mit ständiger Liebkosung
und Lustmachung zu der Musik aufmuntern, damit der Dispul oder Scholar, [wie]
auch dessen Eltern, wohl ersehen, ja mit Händen greifen können, wie man von Seiten
des Stifts beflißen sei, die Ehre Gottes zu befördern.

Die Lehrstunden solle der Lehrmeister so gut als möglich an Sonn- und Feiertagen,
auch Wochentagen einrichten, daß es den Lehrjungen an ihrer Profession nicht hinterlich
sein mag. Bei der Instruktion aber solle die Zucht und Ehrbarkeit nicht außer
acht gesetzt, und die Lehrjungen mit ihren Musikalien und Instrumenten wiederum
zu rechter Zeit nach Hause geschickt werden. An Sonn- und Feiertagen soll der Sigrist
im Chor beim Absingen der Hören mitwirken.46 Leider trägt diese Instruktion
kein Datum. Wir besäßen mit ihr die älteste Nachricht über den Bestand der stiftischen
Musikschule, die, als einzige Einrichtung des Chorherrenstifts, in der Städtischen
Musikschule Waldkirch weiterlebt. Doch wenig später, und zwar am 2. Mai
1741, erhalten wir aus dem Kapitelsprotokoll ein sicheres Zeugnis dafür, daß besagte
Musikschule bereits auf ein längeres Bestehen zurückblicken konnte.47 Franziskus
Anton Stelker, der mehrere Jahre Sigrist und Organist gewesen war, starb am
17. März 1741. Im Stiftskapitel war man der Überzeugung, daß ohne Gefahr für die
Schule die Lehrerstelle nicht länger frei bleiben dürfe, also wurde beschlossen, unter
mehreren Bewerbern dem Joseph Leontius Hizigkoffer den Vorzug zu geben und ihn
unter drei Bedingungen zum Kantor in Cello, Horn und auch im Gesang anzunehmen
, nämlich daß er, der Kantor, erst einmal das Orgelspiel lernt oder einen Organistenvertreter
beschafft, ferner, daß er die Knaben eifrig in der Musik unterweist und
letztlich, einen treuen, rechtschaffenen und reifen Jüngling als Kirchendiener hält,
für den Fall seiner eigenen Abwesenheit oder wenn er im Musikchor weilt. Der junge
Mann hätte in solchen Fällen den Sakristeidienst zu besorgen, der in der Hauptsache
darin bestand, die Geistlichen beim Ankleiden zum Altardienst mit den nötigen Para-
menten zu bedienen. Die Bezeichnung Celli et Corni kehrt immer wieder. Sie stellt
offensichtlich einen Sammelbegriff für Streich- und Blasinstrumente dar. Wie es indessen
scheint, hatte das Stiftskapitel damit nicht die rechte Wahl getroffen, denn es
beschloß am 3. Januar 1746 dem bedeutenden Musiker und Vikar Joseph Carl Eberhard
ein jährliches Gehalt von 50 fl. auszuwerfen mit der Verpflichtung, die Figuralmusik
auf dem Chor zu dirigieren und den Schülern an einzelnen Tagen eine Stunde
lang in Figuralmusik und Cello zu unterrichten. Auch wurde er mit er Leitung des
Gesangschores beauftragt. Der Protokollführer merkt noch an, daß er Beichte hören
möchte, zwar nicht aus Verpflichtung, sondern nach Bedarf. Die Kapitularen erhofften
sich durch diese Übereinkunft einen fähigen Mann gewonnen zu haben, der in
der Lage sein wird, im Kollegiat das Musikleben mehr zu wecken.4*

Diese Hoffnungen erfüllten sich jedoch nicht, denn schon am 21. Januar 1749
wurde ein am 13. Januar gefaßter Kapitelsbeschluß protokolliert. Die Kapitularen hatten
nämlich einstimmig beschlossen, zur Wiederbelebung und -beförderung der Musik
, welche in letzter Zeit Schritt für Schritt erlahmte, und zur Verherrlichung und
Ehre Gottes mit der Zeit in feste Ordnung zu bringen. Dies zu erreichen wurden zwei

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