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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0238
leiten und sich im übrigen gemäß der Instruktion zu verhalten, widrigenfalls ihn das
Kapitel absetzen werde. Kein Jahr dauerte es, bis Högele seine zweite Kündigung einreichte
. Das war im Oktober 1764. Weil er, wie das Kapitel meinte, ein schlechter
Wirt sei und daher mit seinen Einkünften nicht auskomme, nahm es die Kündigung
diesesmal an. An seiner Stelle wählte es den in der Traktierung verschiedener Musikinstrumente
, besonders in der Orgel, wohlerfahren, auch viele Jahre in Endingen gewesenen
Schulmeister [Martin] Friedrich. Doch Friedrich war kein langes Leben beschieden
. Am 9. April 1772 starb er. Sein Nachfolger war Franz Joseph Siedler,
derzeit Lehrer in Herbolzheim und ein Sohn des früheren Sigristen. Er bestand die
Probe im Spiel der Orgel, im Geigenspiel, im Singen, wie auch in Blasinstrumenten
teils stark, teils genügsam. Um allen seiner musikalischen Dienstpflichten nachzukommen
, mußte auch er auf eigene Kosten einen Sakristan halten und sich den Musikernachwuchs
angelegen sein lassen. Siedler bewährte sich und bekam am 20. Januar
1783 eine neue Dienstordnung. Von bekannten Dingen abgesehen war eine Erweiterung
seiner Aufgaben vorgesehen. Nicht allein, daß er die Choralisten zu unterrichten
hatte, wurde ihm auferlegt auch andere Knaben aus der Stadt im Singen auszubilden
. Er hatte seine Sänger auch an Werktagen beim Choramt in Liedern und
Gesängen zu üben und als Beweis ihres Erlernten neueinstudierte Weihnachtslieder
singen zu lassen. Über den Chordienst enthält diese neue Instruktion für die Choralisten
genaue Anweisungen. An Sonn- und Festtagen sollen sie sich während des Läutens
zu den Hören ankleiden und beim Anfang der Hören zur Aushilfe, zu welchem
sie eigentlich bestimmt sind, sich an ihren angewiesenen Chorplätzen einfinden, auf
die Chorbücher und deren Erhalt besorgt sein, sich vor Schwatzen und Ausgelassenheiten
enthalten. Der Sigrist hatte sich auch um die Musikalien und Instrumente zu
kümmern, sie auf Stiftskosten zu erhalten, ohne Vorwissen des Chorregenten (eines
der Kapitularen) keine ausleihen, schon bei Zeiten dem Autorum musicum aufzulegen
und nach beendetem Gottesdienst sie wieder an seinen gehörigen Platz oder
Kastenschrank hinzubringen.62

Sigrist Joseph Siedler war am 19. Mai 1785 gestorben. Propst Birsner war bereits
ein neuer Kandidat bekannt. Er schrieb am 3. Juli 1785 an den Provisor [Lehramtsgehilfe
] Valentin Eglauch in Ettenheim. Das Stift suche einen ledigen, in der Tonkunst
, besonders der Orgel und Baß-Singen erfahrenen und tauglichen Mann. Die
Bedingungen waren jedoch nicht gerade verlockend, dennoch erklärte sich Eglauch
am 10. Juni 1785 bereit, den Dienst unter den gestellten Bedingungen am Fest Mariä
Himmelfahrt anzutreten.63

In den 1790er Jahren kam das St. Margarethenstift in große Gefahr, in einen akuten
Notstand, wie sich ohne Übertreibung sagen läßt. Der sehr rege Propst war all die
Zeit her nicht allein der Praepositus im Sinne des Wortes und seiner Dienstpflichten.
Er hatte allzeit versucht die Nachlässigkeiten seiner Kapitularen durch eigene Mehrarbeit
gutzumachen, doch jetzt stellten sich bei ihm die Lasten des Alters ein. In einer
Klageschrift vom 17. Oktober 1798 beschwerte er sich darüber, daß seit Monaten sich
niemand mehr zu den Kapitelsitzungen einfinden wolle. Der Chor, sagte er, wird
nach Willkür zur Seite gesetzt. Jeder mache was er wolle. Vom Kapitel standen nur
der Kustos Ellenrieder und Kanonikus Schmidlin auf Seiten des Propstes, die drei anderen
Kapitularen, voran Dekan Leopold Kramer, waren erbost darüber, daß Birsner

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