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Fall die Mitglieder der Kirchenmusik. Sie sollten eingespart werden. Doch gar so
schnell ließen sich die keineswegs ungewöhnlich hoch bezahlten Musiker nicht den
Stuhl vor die Tür stellen. Auf ihrer Seite stand, wie sie meinten, das verbriefte Recht.
Im Grunde ging es für die Staatskasse um eine Bagatelle. Schützenhilfe leistete für
die Erhaltung der musikalischen Einrichtungen der Mann, der am Erhalt dieser löblichen
Einrichtung am meisten interessiert war, der Dekan und Pfarrektor Mathäus
Landolin Siedler. Sein am 26. Juli 1808 eingereichter Bericht hatte seine Wirkung
Abb. 4 Mathäus Landolin Siedler, Dekan 1803 1831, t 1843,
Ölbild, Maria Ellenrieder zugeschrieben, verschollen.
nicht verfehlt. Siedler war es aber auch in aller Zukunft, der sich mit Erfolg der Mu-
sikpflege und er Musikausbildung annahm. Ohne Übertreibung hat er, selbst ausübender
Musiker, das verhindert, was unter den obwaltenden Umständen zu erwarten
gewesen wäre. Seine Verteidungsschrift war nicht nur nützlich, sie läßt auch in ihrem
Inhalt einen Einblick in die Verhältnisse zu und ist gerade aus dieser Sicht, wie alle
seiner späteren Berichte, für die Geschichte der Musikpflege von großem Interesse.
Die Stiftungen für die Musik, sagt Siedler, sind nicht für das Stift als Stift, sondern
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