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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0242
Die jetzt vier Choralisten bekamen außer Sondervergütuntgen ein Jahresfixum und
zwar die großen 11 fl. 40 xr und die kleinen 3 fl. 32 xr. und alle zwei Jahre einen
tüchernen blauen Rock. Bei sechs Feierlichkeiten bekamen die Choralisten Sondervergütungen
, an Fronleichnam, an den drei Patroziniumsfesten des Nikolaispitals und
den beiden Gottesdiensten am Sebastianstag und an Allerseelen auf dem Gottesacker
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Kaum waren die Einwände gegen die hergebrachte Kirchenmusik auf weltlicher
Seite ausgeräumt, sah sich die Kirchenbehörde in Konstanz bemüßigt sie nach ihren
Vorstellungen umzukrempeln. Einer bischöflichen allgemeinen Gottesdienstordnung
vom 16. März 1809 zufolge war die bisher übliche lateinische Figuralmusik auf
1. Januar 1810 zu beseitigen und an ihrer Stelle der verordnete deutsche Kirchengesang
einzuführen. Hierzu waren bei der Größe der Kirche 40 Sänger und Sängerinnen
erforderlich und wurden zunächst auch aufgebracht. Durch die zu widrige Abneigung
, welche nicht allein die Figuralmusikanten hören ließen, sondern vom größten
Teil des Kirchenvolkes abgelehnt wurde, kam der deutsche Kirchengesang bald so
sehr zum erliegen, daß hierzu von den bestellten Kindern kaum noch ein Drittel erschienen
. Seit mehreren Wochen, berichtete Pfarrektor Siedler am 12. Juli 1810, glich
dieser Kirchengesang mehr einem leisen disharmonischen, die Ohren beleidigenden
Gesumse, als einem erbaulichen Gesang. Auch andere, die nicht zum Kirchenchor
gehörten, fingen an mit ekelhaft schäkernden, wiehernden und falschen Stimmen mitzusingen
. Dies hatte zur Folge, daß die besten Sänger, wie auch die Musikanten davonliefen
. Die letzte Fronleichnamstagsfeier konnte dadurch nicht wie würdig und gehörig
begangen werden.

Der Pfarrer ließ die Sänger, Sängerinnen und die Musikanten einberufen und ermahnte
sie zur tätigen Teilnahme an dem neueingeführten Kirchengesang. Hierauf erwiderten
die Musikanten insgesamt, daß sie unter Beobachtung der strengsten Ordnung
sich alle Sonn- und Feiertage bei dem Gottesdienst, auch bei den deutschen
Vespern einfinden wollten, wenn man den deutschen Kirchengesang mit Begleitung
der vorhin üblichen Figuralmusik nach dem allgemeinen Wunsche des Volkes wieder
eintreten lassen werde. Sie hoben mit vielem Feuer dafür an und beriefen sich hierbei
selbst auf die bischöfliche Verordnung, die die Figuralmusik da, wo gute Musikanten
und eine bedeutende Priesterzahl zugegen ist, für zulässig erklärte. An der Stadtpfarrei
Freiburg [Münster], wo zuvor nur der deutsche Gesang bestanden habe, sei erst
neulich eine Musikdirektion fundiert und Figuralmusik eingeführt worden.

Pfarrektor Siedler erklärte hierauf kategorisch: Unter diesen unangenehmen Verhältnissen
, die vorauszusehen waren, wodurch der zu einem Geplärr herabgesunkene
Kirchengesang noch länger zum Mißbelieben der Pfarrgemeinde andauern und am
Ende weder Kirchengesang noch Musik mehr beim Gottesdienst statthaben würde,
sehe sich das Pfarramt genötigt, das Volk zu befriedigen und dem Gottesdienst mehr
Würde und Anstand zu verschaffen, die früher übliche Figuralmusik wieder einzuführen
.

Die große Kirche macht wenigstens 40 Sänger und Sängerinnen nötig, sowohl zum
Vormittagsgottesdienst, als auch zur deutsch verordneten Vesper. Die Leute dahier
sind aber schon so geeignet [gewöhnt], daß sie nichts ohne Bezahlungen tun, die sie
aus dem Musikfonds auch für den deutschen Kirchengesang herleiten. Würde man

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