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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0249
lehnung an die Feiern während der Stiftszeit. In vielen Dingen blieb sie erhalten bis
zur Liturgiereform nach dem II. Vatikanischen Konzil. Die Choralisten hatten an den
Werktagen zu ministrieren und auch an Sonntagen in der 8-Uhr-Messe. Sonst waren
zwei Ministranten angestellt. Bei den Quatemper- und den gestifteten Jahrtagsämtern
hatten sie Choral zu singen, bei Hochzeiten zu „administrieren".84 Bei Beerdigungen
hatten jeweils zwei zu singen und von den anderen der eine das Weihrauchfaß,
der andere den Weihwasserkessel zu tragen. An Sonntagen war in der Frühmesse
Choralamt zu singen und während der Advents- und in der Fastenzeit, in welcher
keine musikzierten Amter stattfinden durften, hatten die Choralisten alle Meßgesänge
zu absolvieren. Dazu immer die Responsorien und das Predigtlied zu singen. Unter
den Feiertagen hatte die Karwoche und das Fronleichnamsfest ihren besonderen
Rang. Da hatten sie in allen Gottesdiensten mitzuwirken und, zusammen mit den Ministranten
, dem Mesner beim Zieren der Altäre behilflich zu sein. In der Bittwoche
[vor Christi Himmelfahrt] hatten die Choralisten die Prozessionen zu begleiten. An
Fronleichnam war für sie ausgiebiger Dienst. Aber auch während der sehr feierlich
begangenen Oktav hatten sie die täglichen Oktavämter wie auch abends den „Segen"
zu singen.85

Der neue Stadtpfarrer hatte kaum seinen Dienst angetreten, als er vielfache Veranlassung
fand, sich über die Dienstführung des Chorregenten Hermann bitter zu beklagen
. Er hatte am 18. Oktober 1834 über die Schulorganisation zu berichten. Die Leistungen
des Musikinstituts waren nach dem Urteil Kunstverständiger sehr gering. Für
viele seien sie Ursache die Kirche nicht zu besuchen. Um dem Musikunterricht ein
neues Leben zu geben, ersuchte man das Bürgermeisteramt auf geeignete Weise die
Bürgerschaft aufzufordern, ihre Kinder an diesem Unterricht teilnehmen zu lassen,
welches auch den guten Erfolg hatte, daß sich 28 Knaben zur Erlernung verschiedener
Musikinstrumente meldeten. Einige Wochen kamen die Schüler. Von Tag zu Tag
aber schmolz das Häuflein immer mehr zusammen. Oft schickte sie der Chorregent
wieder heim, weil er zum Unterricht keine Lust hatte. Zuletzt waren es noch 5 Knaben
die nach Lust und Laune des Musiklehrers bald morgens eine halbe oder ganze
Stunde Violinunterricht bekamen. Selbst auf dem Musikchor hören wir nur das
schwache Gekläffe seiner 17jährigen Tochter und zuweilen zweier anderer Kinder.
Doch nicht allein in der Kirchenmusik war Hermann ein Versager, auch zerfiel bei-
nähme unter seiner Leitung auch das Musikkorps des Bürgermilitärs. Von 3 — 10 Uhr
ist Hermanns Aufenthalt gewöhnlich im Bier- oder Weinhaus, klagte der Pfarrer. Auf
der Orgelempore muß es oft sehr laut zugegangen sein. Die Prediger wurden in ihren
Vorträgen unterbrochen und mußten Ruhe gebieten. Auf dem Chor gehe es wie in
einer Wirtskneipe mit Zoten und Possen zu. Neben dem Stadtpfarrer bemühten sich
Kaplan Grafmüller und der damalige Kapellmeister der Bürgermilitärmusik, Stadtschreiber
Kurris, um Besserung der Lage. Zusammen mit Domänenverwalter Faend-
rich bemühte man sich vor allen Dingen um Hebung der Vokalmusik. Was hierin in
Waldkirch geleistet werden könnte, schrieb Pfarrer Schindler am 17. Januar 1837 an
das Bezirksamt, hatte das letzte von Kaplan Grafmüller dirigierte Charfreitagsorato-
rium bewiesen. Die Spannungen zwischen dem Pfarrer und dem Chorregent nahmen
weiter zu. Schließlich verfügte das Ministerium des Innern, Katholische Kirchensektion
, am 26. Februar 1839 die Versetzung des Chorregenten Franz Joseph Hermann

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