Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 15
(PDF, 45 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1987/0017
Adelhausen. Die drei Brüder Rudolfs versprechen dieses Seelgerät und diese Schenkung
, weil mit ihrem Willen und auf ihren Rat geschehen, zeitlebens um ihres Bruders
Rudolf, ihres Vaters und aller Verwandten willen zu halten. Die Priorin und der
Konvent verpflichten sich um der Treue Burkarts, Rudolfs selig und Frau Margarete
viermal im Jahr die Jahres zu begehen, mit einer Messe, gesungen an St. Peters Altar,
nämlich die erste am fälligen Tag, die andern drei am Tage nach Mariä Lichtmeß, Verkündigung
und Himmelfahrt. Strafandrohung bei Versäumnis.93 Aus dieser Stiftung
soll der Konvent der Prediger je ein Viertel zu den vier Zeiten der Jahrzeit Rudolfs
als Almosen erhalten.94 Kurz darauf stiftet die Witwe des Ritters Rudolf Turner ein
Regelhaus für zwölf arme Schwestern.95 Wenn man die Jahrzeit des verstorbenen
Gatten viermal im Jahr begeht, soll jede der Schwestern eine brennende Kerze im
Wert von einem Pfennig und einen Pfennig bei den Predigern in Freiburg opfern.
Auch das Kloster St. Klara in Freiburg wird mit einem Almosen für das Totengedenken
Rudolfs, seines Vaters, seiner Frau Margarete und aller ihrer Vordem und Nach-
kommen bedacht. Bereits zu Lebzeiten hatte Rudolf die Ubergabe des Hofes in Denzlingen
an dieses Kloster bestimmt. Die Schenkung wird um die gleiche Zeit
(August/September) 1316 wie die übrigen Vermächtnisse vollzogen. Für den Ertrag
aus diesem Hof geloben Äbtissin und Konvent zu der Messe, die sie von alters her
haben, eine tägliche Messe. Falls die alte Messe abgeht oder bei einem Versäumnis
von zwanzig Messen, worüber die Äbtissin Rechenschaft ablegen muß, sollen die
drei Brüder oder deren Erben Gut und Zins ohne Gericht nehmen und damit eine
ewige Pfründe im Kloster St. Agnes bei Freiburg machen, auf daß dort täglich ein
Priester Messe singe oder lese zu der dort von alters bestehenden Messe. Diese
Pfründe sollen sie allewege einem tauglichen Priester leihen. Im Falle einer Absage
dieses Klosters sollen sie mit dem Gut zu dem gleichen Zwecke eine ewige Priesterpfründe
im Heiliggeistspital zu Freiburg stiften.96 In welchem Kloster dieses Totengedenken
wirklich gehalten wurde, ließ sich nicht ermitteln, zumal die für das Totengedenken
eingesetzten Beträge, einerseits Geld im Heiliggeistspital,97 andrerseits
Naturalien für St. Klara, eine Gleichsetzung nicht zulassen.

Fragen wir nach den Gründen dieser so vielfältigen Zuwendungen an geistliche
Anstalten mit ihren unabdingbaren Bestimmungen, so sind wir auf die mittelalterliche
Lehre vom Fegefeuer verwiesen.98 Danach bedürfen die zwar in der Gnade
Gottes geschiedenen Seelen, die mit noch nicht abgebüßten Sündenstrafen oder auch
mit noch nicht getilgten läßlichen Sünden behaftet sind, nach dem Sondergericht einer
vorübergehenden Läuterung, um in die ewige Seligkeit eingehen zu können. Die Gläubigen
auf Erden können den armen Seelen im Fegefeuer zu Hilfe kommen, vor allem
durch das heilige Meßopfer, aber auch durch Gebete, gute Werke, Fasten und Almosengeben
. Deshalb bemühen sich die Stifter von Jahrzeiten in den Kreis der zu rettenden
Seelen Vorfahren und Nachfahren, Lebende und Abgeschiedene einzuschließen.
Aus den weitreichenden Bestimmungen in den Vermächtnissen sprechen zugleich
Angst, verbunden mit Fürsorge, daß das Totengedenken der Stifter gehalten wird.

Diese intensive Bemühung der Angehörigen für das Seelenheil des Ritters Rudolf
zwingt zur Vermutung, er könnte schon in frühen Jahren duch einen Unglücksfall,
z.B. bei einem Turnier oder bei einer Fehde sein Leben verloren haben. Ein hohes
Alter dürfte er nicht erreicht haben; seit 1271 als Zeuge tätig,99 erstreckte sich bis

15


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1987/0017