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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 25
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1987/0027
gasse, genannt zum Turner Eck: UBhlGeistSp III, Nr. 4087 (1728 Sept. 2). Seit dem Ende des
17. Jahrhunderts setzte sich dafür auch der Name Gauchgasse durch: ein Eckhaus in der Gauch oder
Turnergasse, genannt zum Turnereckh; ebda. Nr. 3380 (1677 Aug. 14). Das Haus zum Gauch, seit
1360 Trinkstube der Gauchgesellschaft an der Ecke Gauchgasse und heutiger Kaiser Joseph Straße
gab dieser Gasse den Namen. Dazu: K. Zimmer, Das Haus zum Gauch in sieben Jahrhunderten, in:
Schauinsland 104 (1985) S. 195 211. Nehlsen, Snewlin (wie Anm. 11) S. 67, Anm. 169 setzt die
Turnergasse mit der heutigen Franziskanerstraße gleich. Die Zuweisung von Häusern in der Franzis
kanerstraße nach der Turner , bezw. Gauchgasse beruht auf dem Umstand, daß die Grundstücke der
ersteren an beide Straßen stießen und der Eingang zu den Wohnungen nicht einheitlich nach einer
Straße ausgerichtet war, z. B. Hus genannt zum Hermlin in der Thurnergassen (1382): Schmidt (wie
Anm. 51) S. 63; Haus zum Hermlin in der Franziskanerstraße 3:

H. Flamm, Geschichtliche Ortsbeschreibung der Stadt Freiburg, IL Bd. (= VeröffArchStadtFreib.,
Bd. 4 (1903) S. 68 III. Vgl. H. Sigmund, D. Hensle, Das Haus zum Walfisch, in: Schauinsland 104
(1985) S. 232, Abb. 1, wo obiger Tatbestand an mehreren Beispielen erkennbar ist. Auch andere
Gassen waren nach Hausbesitzern genannt: Eigelgasse, jetzt Eisenbahnstraße von der alten Universität
bis zum Rotteckdenkmal, (heuteRathausgasse); Name nach einer dasselbst wohnhaft gewesenen Patri
zierfamilie Eigel: Poinsignon (wie oben) S. 23. In hern Atschiers gassen: Urbar Günterstal (wie
Anm. 27) f. 232 r und F. Geiges, Freiburgs erster Bürgermeister, in: Schauinsland 40 (1913) S. 49 bis
104, hier: S. 67.

66 Flamm (wie Anm. 65) S. 71: zum weißen Turm Gauchstr. Nr. 11 (Zählung vom Kartoffelmarkt aus
mit Nr. 3 beginnend). Nach dem Kellerplan der Freiburger Altstadt lag Nr. 11 in der oberen Hälfte
der Turnergasse, vgl. die Zähringer, Anstoß und Wirkung (= Veröffentlichungen zur Zähringer Aus
Stellung II 1986) S. 210 (nicht abgebildet). Die als Herrschaftsrecht bezeichnete Grundsteuer betrug
für dieses Haus 7 Pfg., für das Nachbarhaus Nr. 9 zum Wackenstein (1460 Inhaber: Hug Küchli)
l Sch., während das Haus Nr. 5 zum grünen Turm nur 4 Pfg. zu leisten hatte. Das Haus des Hug Kü
cheli gehörte zu den höchstbesteuerten. Zum Vergleich lag die Grundsteuer in der Fischerau zwischen
1/2 und 4 Pfg. Auch die späteren Bewohner des Turnerschen Hauses 1555 Junker Hans Veitin Schnew
lin von Crantzenaw und andere Standespersonen deuten auf eine gehobene Wohnstätte. Nach dem
Kellerplan (s. oben) reichen die Häuser Nr. 9 und 11 weiter nach hinten in das Hofgelände als das
vorhergehende Nr. 5; das Haus Nr. 9 ist zudem ein Doppelhaus, wodurch sich die hohe Besteuerung
erklärt.

67 Wie S. 16. Nach Kindler v. Knobloch (wie Anm. 1) S. 267 zeigt das Wappen der Turner in Rot
einen silbernen Turm. Hefele, FUB II, S. 171 f. Anm. 2 zu Nr. 153 neigt dazu, den Namen dieses
Hauses vom Hauszeichen, d. h. dem Wappen der Turner, abzuleiten, während K. Schmidt (wie
Anm. 51) die Namen der sechs Turmhäuser in Freiburg in Beziehung zu deren Bauart setzt. Die jüng
sten Ausgrabungen in Freiburg erbrachten den Nachweis eines Turmhauses in der Salzstr. Nr. 20, vgl.
Katalog, Zähringer (wie Anm. 66) Nr. 189. Ob außer den einzelnen stehenden Steinhäusern des
burgus an der Weggabel Salzstraße Oberlinden Herrenstraße auch eine zweite Siedlungszelle um
St. Martin anzunehmen ist, bedarf noch der baugeschichtlichen Untersuchung: P. Schmidt Thome,
Quellenforschung in letzter Minute, ebda. S. 416 f.

68 Flamm (wie Anm. 65) S. 71, ,Zur Datierung: Die Originaleinträge des Herrschaftsrechtsbuches sind
früher als bei Flamm auf den Anfang des 14., bzw. auf das Ende des 13. Jahrhunderts anzusetzen:
Hefele, FUB II, S. 119, Anm. 4 zu Nr. 104.

69 FUB II, Nr. 130 (1292 Nov. 5) Freiburg Zum Erbrecht vergl. Mayer Edenhauser (wie Anm. 26)
S. 16: Nach den Freiburger Quellen „tritt der Elternteil, in vielen Fällen der Elternteil und die Kinder,
als Veräußerer auf." In dieser Urkunde ist Burkarts Sohn Rudolf bereits als her und als nächster Ver
wandter seiner Geschwister aufgeführt. Demnach waren Johannes und Margarete (s. Anm. 2) noch
minderjährig. Nach dem Freiburger Stadtrecht von 1275 durfte niemand unter 12 Jahren Zeuge sein;
in der späteren Fassung von 1293 wurde das Zeugenalter auf 16 Jahre heraufgesetzt: Schreiber (wie
Anm. 47) S.79 und H. Schreiber, UBStFreib I, 1, S.130.

70 FUB II, Nr. 230 (1297 Aug. 17) Freiburg.

71 UBhlGeistSp. I, Nr. 536 (1371).

72 Vgl. Anm. 20. Dietrich von Tuslingen zahlte für das Dorf Königschaffhausen nur 150 Mark Silber (wie
Anm. 27). Die Burg blieb nicht lange im Besitz der Turner. Nach der Chronik des Peter Adam kam
die Burg 1318 durch Erbfall an die Snewlin: Nehlsen, Snewlin (wie Anm. 11) S. 85 f. vermutet eine

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