Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 40
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1987/0042
Günterstäler Nonnenkonvent, der im dritten Jahrzehnt des 18. Jhdts. ein neues Kloster
errichtet hatte (Bader39: „zu Güntersthal wurden die alte Kirche und die beiden daneben
bestandenen Kapellen in einen Tempel vereinigt und die neuen Klostergebäude
würdig ausgestattet"), nach knapp 50 Jahren eine neue Anlage erbauen sollte. Überlegungen
dieser Art können wir aber abschließen, denn die Handschrift Origo Nobi-
lium ac Religiosarum virginum enthält eine Continuatio Abbatissarum, die uns in der
Sache weiterführt: 29, Mariam Franciscam Cajetanam secuta est Maria Francisca
Comitissa de Thum et Valsassina die 13. Nov. Ao. 1770 . . . Haec abbatissa jugentem
sibi famam acquisivit et prudentia et fagaci in rem domesticam diligentia, praeter
duas domos in Güntersthal, unam in Krezhausen, peramplam pro re rustica aedem
prope Monasterium exstruxit nullo usa architecto . . .

Die Äbtissin M. F. von Thum und Valsassina, die von 1770 bis zur Auflösung des
Klosters im Jahre 1806 regierte, hat danach bis 1800 — soweit reicht die Handschrift
in zeitlicher Hinsicht — zwei Häuser in Günterstal, und zwar eines davon pro re
rustica und prope Monasterium, also für landwirtschaftliche Zwecke, und nahe dem
Kloster gelegen und ein weiteres Haus, in dem zu jener Zeit dem Kloster gehörenden
Grezhausen errichtet. Die Bauten wurden von ihr nullo usa architecto also ohne einen
Architekten erstellt. Von einem Neubau oder Umbau der Klosteranlage ist nicht die
Rede, was der Schreiber der Handschrift doch sicher an erster Stelle erwähnt haben
würde. Ein Neubau einer so großen Klosteranlage wäre auch ohne einen Architekten
oder fachkundigen Bauleiter nicht möglich gewesen. Die Klärung dieser strittigen
Frage ergibt sich bei Durchsicht der im Generallandesarchiv befindlichen Akte „Bausachen
von 1781 — 1784"40 (Das sind wohl die von Bader genannten „Güntersthäler
Bauakten"). Es handelt sich allerdings nicht um eigentliche „Bauakten" mit Plänen,
Kostenvoranschlägen usw., sondern um eine Rüge der Aufsichtsbehörde, d. i. die
Hochlöbl. Regierung und Kammer in Freiburg, weil das Kloster angeblich ohne deren
Genehmigung gebaut hat. Man weiß, daß die Frau Äbtissin nächst ihrem Kloster
ziemlich lange Gebäude aufzuführen fortfahre, schreibt die Aufsichtsbehörde an die
Äbtissin am 7. 10. 1783 und fordert einen Bericht über Notwendigkeit und Finanzierung
dieses Baues. Man achte darauf, daß nicht vom Kloster, sondern einem Gebäude
nächst demselben gesprochen wird. Die Äbtissin berichtet umgehend am
22. 10. 1783, daß sie dieses Bauvorhaben angezeigt habe, daß sich aber hinsichtlich
Standort und Art des Bauens Änderungen ergeben hätten. Dahier stunden jeweils
drey verschiedene und zerstreut aufgeführte Wirthschaflsgebäude, welche zu Einstellung
der haltenden Pferde und Hornviehes . . . gewiedmet und unentbehrlich waren.
Eines davon hätte ihre Vorgängerin durch einen Neubau ersetzt. Die anderen beiden
baufälligen Gebäude seien dann von ihr abgerissen und durch einen Neubau an anderer
Stelle ersetzt worden, wodurch sich eine wesentlich bessere Nutzung ergab als
dies früher der Fall war. Die Äbtissin erklärt ihr Verhalten wie folgt: Ich entschloße
mich daher, beede baufälligen Scheunen niederzureißen, statt solcher neue herzustellen
, und diese an jene im 1763sten Jahr errichtete anzustoßen wodurch für einen
Wirthschafler nicht geringen Vortheil gewinne, daß alles Vieh und Futter unter ein
Dach gebracht . . .

Die aus dem Erwirtschafteten verwendeten Auslagen belaufen sich circa 6810 fl 50
kr, ohne das aus eigenen Waldungen hergenommene Holz in Anschlag zu bringen.

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