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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 75
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mitglieder, fortan aber dafür drei Gemeindevertreter angehören sollten. Von noch
größerer Tragweite war jedoch die Bestimmung, daß die fünf neu zusammengesetzten
Kaufhausherren ihre Rechnungslegung halbjährlich einem Ausschuß von 24 Zünftigen
, die nicht im Rat saßen, zur Uberprüfung vorlegen mußten.52 Es fällt schwer,
diese Maßnahmen nicht als ein niederschmetterndes Urteil über die bisherige Handhabung
der Finanzen zu werten. Aus der Vereinbarung ist ohnehin zu entnehmen, daß
es vorher zu Mißhelligkeiten, Schmähworten und Tätlichkeiten innerhalb der Stadt
gekommen war. Am augenfälligsten tritt jedoch damit hervor, daß ein Zunftausschuß
von 36 Personen schon vor diesen Reformen vorhanden war, der nun dem kleineren
24er-Ausschuß weichen sollte.53

Auf königlichen Befehl haben also die Ensisheimer Hofräte, darunter auch Kaspar
von Mörsberg, zugunsten der Gemeinde die Kompetenzen des Stadtrats beschnitten
und damit seine politische Glaubwürdigkeit geschmälert. Damit schwenkt die österreichische
Politik von einer Bevormundung der Zünfte bei der Oberstzunftmeisterwahl
auf die Zubilligung einer entscheidenden finanziellen Kontrolle um. Sicherlich

* ■

ist diese Wende im Zusammenhang mit Maximilians Übernahme der Regierungsgewalt
über die Vorlande von seinem Vetter Sigismund zu sehen, da jener durch seine
Heirat mit Maria von Burgund wichtige strategisch-dynastische Interessen an den
Breisgau und dessen Hauptstadt Freiburg knüpfte.54 Uberhaupt war Maximilian stets
bestrebt, der Stadt wieder auf die Beine zu helfen. Die Annahme, seine Bereitschaft,
der Gemeinde dabei ein Mitspracherecht zu konzedieren, habe eine gewisse Demokratisierung
bewußt in Kauf genommen, setzt aber letztlich voraus, daß es sich bei
dem Zunftausschuß um eine regelrechte Volksbewegung mit egalitärer Gesinnung
handelte. Dagegen sind erhebliche Zweifel anzumelden.

Die Ursprünge des 36er-Ausschusses liegen fast völlig im dunkeln. Belegt ist lediglich
, daß Ende März 1490 eine aus drei Meistern von jeder der zwölf Zünfte bestehende
Schiedskommission im langwährenden Rechtsstreit zwischen dem Rat und
dem Abt von St. Märgen um den Rückkauf der 1462 an die Stadt veräußerten klösterlichen
Grundherrschaft dahingehend geschlichtet hat, daß die Ländereien in städtischer
Hand blieben.55 Ob der Zunftausschuß vor dem Streitfall existierte oder erst
durch ihn zustandekam, läßt sich quellenmäßig nicht entscheiden. Der Duktus der
Vereinbarung vom Juli 1490 macht aber wahrscheinlich, daß der Ausschuß anderweitig
tätig war, denn die Bildung des 24er-Ausschusses als finanzielle Aufsichtsbehörde
wird ausdrücklich als Ersatz für den vorausgegangenen größeren Ausschuß bezeichnet
.56 Es liegt immerhin nahe, die beiden Ausschüsse als Antwort auf die Schwä-
chung der Achtwer zu sehen, denen die Aufsicht über das Budget und die Neuverschuldung
seit der Jahrhundertmitte obgelegen hatte.57 Die Entstehung des
36er-Ausschusses mit der Haushaltskrise von 1488, die zu außerordentlichen Außenständen
führte, in Verbindung bringen zu wollen, ist zwar verlockend, darf aber nur
als Vermutung gelten. Auf jeden Fall waren die Zuständigkeiten des neuen Zunftausschusses
klar umrissen; er sollte die Grundlage für die Machtergreifung der Bürgeropposition
bei den 1491er Ratswahlen bilden.

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