http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1987/0135
andere Schwarzwaldgemeinden, oft ebenso hart wie die Orte in der Rheinebene, und
ein starker Bevölkerungsverlust fand dabei bestimmt statt. Wie Emmendingen und
Lörrach hatte wahrscheinlich auch St. Peter im 18. Jahrhundert eine stetig wachsende
Einwohnerzahl. Wenn man den zwei Volkszählungen der zweiten Hälfte des Jahrhunderts
traut, fand die Einwohnerzunahme damals ziemlich schnell statt:144
1754
1789
1809
St. Peter*
216
244
Seelgut
346
545
667
Rohr
346
414
501
Oberibental
171
301
347
1.079
1.759
*) Das Dorf selbst
Im 19. Jahrhundert ging die Einwohnerzahl von St. Peter langsam zurück. Im
20. Jahrhundert wuchs sie wieder, aber bis 1970 erreichte sie nicht wieder die Höhe
von 1809.145
Das herrschende Erbrecht in St. Peter war das Minorat. Im 15. Jahrhundert wurde
in der Folge von Güterzersplitterung das Minorat statt Realteilung zum Gewohnheitsrecht
. Danach blieb bis zum 19. Jahrhundert die Zahl der Höfe (zumindest der größeren
) praktisch gleich.146 Ein Güterverzeichnis von 1778 zeigt 93 Höfe in der ganzen
Herrschaft, außer dem Gebiet in St. Peter selbst, das direkt vom Kloster verwaltet
wurde.147 Leider gibt es keine anderen Verzeichnisse, mit denen man einen Vergleich
anstellen kann. Wenn es ein starkes Bevölkerungswachstum im 18. Jahrhundert
gegeben haben sollte, dann fand es in den unterbäuerlichen Schichten oder in den
nicht bäuerlichen Schichten statt.
St. Peter war bis zur Säkularisierung 1806 eine Benediktiner-Klosterherrschaft und
danach ein Teil des neu errichteten Großherzogtums Baden. Mit einigen Ausnahmen
waren die Untertanen leibeigen. Die Pflichten der Leibeigenen waren: 1) Jährlicher
Leibzins („Abtschilling"). 2) Bei Besitzänderung Ehrschatz in Höhe des doppelten
Leibschillings zu zahlen. 3) Beim Todfall das Besthaupt (wertvollstes Stück Vieh oder
dessen Wert) und ein Drittel des beweglichen Vermögens. 4) 15 % des Vermögens abzüglich
des Gebäudewerts für Manumission, besonders zur Auswanderung.148 Daneben
kontrollierte der Abt die Wasser- und Fischrechte, Holzfällen, Jagd und Grenz-
festsetzungen.149 Die Josefinischen Reformen lösten diese Fronen ab. Nur eine
Baufron blieb bestehen. An ihrer Stelle trat eine jährliche Natural- oder Geldabgabe.
Die Hofbauern mußten zwei bis elf Sester Hafer abgeben und die Tagelöhner mit
eigenem Herde 15 Kreuzer.150
Das Verhältnis des Klosters zu den Untertanen war im 18. Jahrhundert nicht das beste
, trotz der gegenteiligen Angabe mancher Literatur.151 Vom späten 17. Jahrhundert
bis zur Säkularisierung gab es Spannungen bezüglich der Rechte der Herrschaft.
Schon nach 1648 erhoben die Bauern in Rohr Ansprüche auf Befreiung von manchen
leibeigenen Lasten und auf ausgedehntere Nutzung des Allmendwaldes.152 1694 gab
es weitere Bauernbeschwerden, besonders in Rohr und Oberibental über willkürliche
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