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bieten der Berge nicht statt. Ein Vergleich der Auswanderungsziffer in Südbaden mit
der Erbrechtsform läßt feststellen, daß fast alle Auswanderungen aus Realteilungsge-
bieten kamen. St. Peter war die größte Ausnahme bezüglich der Auswanderungsfalle,
und Dittishausen in der Landgrafschaft Baar (Stufe 3) bezüglich der Ziffer (siehe Abbildung
13).175
Die Trennung zwischen Realteilungs- und Anerbengebieten war in der Regel durch
geologische Formationen gegeben, aber es gab viele Ausnahmen. In der Rheinebene,
im Hügelland, in der Freiburger Bucht und in der Vorbergzone herrschte die Real-
Abb. 13 Erbrechtsform und Auswanderung aus Südbaden im 18. Jahrhundert
(vgl. Abb. 2)
grau = Realteilungsgebiete
A. Emmendingen
B. Frei bürg
C St. Peter
D. Hinterzarten
E. Lörrach
St. Blasischer
Besitz
(Realteilung)
Auswanderungsziffer
1. 0,0 2,9
2. 3,0 5,9
3. 6,0 9,9
4. mehr als 9,9
i
Fogleman
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