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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 164
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ter nach Malta für den Kampf gegen den Islam abzuführen. 1462 wurden auf dem Generalkapitel
zu Rhodos sodann acht „Zungen' wie folgt eingeteilt: Provence, Au-
vergne, Frankreich, Italien, Aragon, England, Kastilien und Deutschland. An der
Spitze einer „Zunge' stand ein Konventualbailli, der sich im Konvent auf Malta aufhalten
mußte.

Eine Ausnahme bildete die „deutsche Zunge' mit den Großprioraten und Prioraten
von Deutschland, Böhmen-Österreich, Dacien (Skandinavien), Ungarn und Polen.
Der Großprior von Deutschland hatte im Laufe der Zeit eine solche Vormachtstellung
gegenüber den übrigen Prioriaten, Balleien und Kommenden in den Ländern Zentral-
und Nordeuropas (Alpen — Maas — Nordsee — Skandinavien — Baltikum— Karpaten
und das transsylvanische Gebirge) erhalten, daß er als Chef der „deutschen
Zunge" angesehen wurde. Der Großprior führte deshalb nach den Urkunden häufig
den Titel „Meister des Johanniterordens in teutschen Landen', mitunter auch „Obri-
stenmeister", „Johannitermeister" oder auch „Oberster Meister in Deutschland ",
eine deutliche Abgrenzung gegenüber dem Leiter des gesamten Malteserordens, der
ja von der Gründung an bis heute den Titel „Großmeister" führt.

Das Amt des Großpriors von Deutschland ist seit dem Jahre 1187 nachweisbar,
wenn auch noch nicht mit festumgrenzten Aufgabengebieten, Titeln u.a.m. Erst ab der
Mitte des 13. Jahrhunderts tritt dieses Amt merklich hervor und gewann dann im
14. Jahrhundert deutlich an Bedeutung. Die Großpriore von Deutschland hatten bis
in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts keinen bestimmten Sitz. Sie residierten im allgemeinen
am Ort derjenigen Kommende, der sie als ältester „Komtur" in der „deutschen
Zunge" vorstanden. Dies erschwerte in zunehmendem Maße die Verwaltung
und Organisation in der „deutschen Zunge" des Ordens so sehr, daß im Jahre 1428
auf dem Generalkapitel zu Rhodos die Kommende Pleitersheim (1335) zum ständigen
Sitz des Großpriorates und seiner Verwaltung bestimmt worden ist. Damit wurde der
Grundstein gelegt für den Ausbau der Kommende Pleitersheim zu einer überragenden
und repräsentativen Schloßanlage, der wohl größten Tiefenburg im südwestdeutschen
Raum, zu der auch die außerhalb liegenden Gebäude wie das Kanzlerwohnhaus, die
Herrenmühle und das Badhaus gehörten.

Mit Rudolf Graf von Werdenberg, der als erster Komtur von Pleitersheim dann 1486
Großprior und Johannitermeister in „Teutschen Landen" zu Rhodos erwählt worden
war, residierten dann auch nach seinem Tode (1505) alle seine Nachfolger in Pleitersheim
. Als schließlich dem Großprior Georg 1. Schilling von Canstatt (auch für alle
seine Nachfolger in diesem Amte) von Kaiser Karl V im Jahre 1548für seine heldenhaften
Verdienste im afrikanischen Feldzug die Würde eines Reichsfürsten mit Sitz und
Stimme im Reichsfürstenrat verliehen worden war, bildete diese Territorialherrschaft
mit den kleinen Dörfern Grißheim, Bremgarten, Weinstetten, Schlatt, Gündlingen,
St. Georgen, Uffhausen Wendlingen und Eschbach ein eigenes geistliches Fürstentum.
Dazu zählten z. T. erhebliche Besitztümer, Zinsrechte und Zehnten in weiteren Teilen
des Breisgaues, wie z. B. in Achkarren, Bickensohl oder in Kenzingen.
Das Fürstentum wurde schließlich 1806 infolge der durch Napoleon und die Säkularisation
ausgelösten geschichtlichen Ereignisse unter dem letzten Fürstgroßprior Ignaz
Balthasar Rinck von Baldenstein ins Großherzogtum Baden eingegliedert, nachdem
der Johanniterorden 500 Jahre ansässig war, 300 Jahre der Großprior und Johanni-

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