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Abb. 2 Die große Wappenkartusche des Reichsfürsten Philipp Wilhelm von Nesselrode und Reichenstein
über dem Portal des Kanzleigebäudes (Malteser Schloß Heitersheim)
(Aufnahme: Fritz Fünfgeld)
Die Inschrift lautet:
Von Gottes Gnaden Philipp Wilhelm des Ritterl: S.I.O. Zu Malta, Oberist-Meister in Teütschen Landen
des Heil: Rom: Reichs Fürst zu Heitersheim Herr zu Haimbach Bubicheim und Newenbourg Comandeur
Zu Franckfurt. Ihro Rom. Keys: u: Köntgl: CauYMayes: Würckl: Geheimer Rath.
Gemäß den Statuten des Ritterlichen Johanniter-Ordens mußten alle, die sich um
die Ordensritterschaft bewarben, adeliger Abstammung sein. Sobald sich ein Kandidat
um eine Aufnahme in den Orden bewarb, hatte er nachzuweisen, daß er von
Eltern abstammte, die sowohl ein Adelsprädikat als auch ein Adelswappen führten.
Bewerber sollten nicht unter 18 Jahre sein, sollten „ausdauernd und von kräftiger Statur
" sein, um so den „Härten des Soldatenlebens" gewachsen zu sein. Ferner war in
den Statuten festgelegt, daß niemand in den Konvent aufgenommen werden sollte, der
physisch nicht in der Lage war, harte Arbeit zu verrichten; darüber hinaus mußte er
„seelisch und körperlich wohlgesittet" sein.1
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