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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 167
(PDF, 45 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1987/0169
In späteren Jahren wurde es einer begrenzten Anzahl Knaben adliger Abstammung
erlaubt, dem Orden beizutreten. Der Fürst-Großmeister nahm jeweils 16 Jugendliche
als Pagen an seinen Hof. Auch sie hatten ihre Abstammung nachzuweisen, aber ansonsten
unterlagen sie erst den Pflichten eines „ordentlichen Ordensritters", wenn sie
das entsprechende Alter von 18 Jahren erreicht und sich dafür entschieden hatten, das
Leben als Johanniter-Ritter zu führen.2

Philipp Wilhelm Graf von Nesselrode und Reichenstein war noch nicht sechs Jahre
alt, als er in den Johanniter-Orden — heute allgemein als Malteserorden bekannt -
1683 eingeschrieben wurde. In der Regel war eine so frühe Aufnahme in den Orden
erst mit dem achten oder zehnten Lebensjahr statthaft, woraus ersichtlich wird, daß
Philipp Wilhelm eine Ausnahme bildete. In der Bulla Receptionis vom 7. April 1683
ist festgehalten: . . . es wurde erlaubt, daß er den Beitritt zum Orden selbst bestimmte
im noch nicht vollendeten sechsten Jahre seines Lebens.2

Eine solche frühe Aufnahme in den Orden war von großer Bedeutung, denn das
Mitgliedsalter spielte immer eine besondere Rolle, wenn es darum ging, später in
Spitzenpositionen des Ordens aufzurücken, da diese nach dem Dienstalter vergeben
wurden. Im Falle des Philipp Wilhelm Graf von Nesselrode und Reichenstein wird
berichtet, daß die ungewöhnlich frühe Aufnahme in den Orden vielleicht dadurch ermöglicht
wurde, daß zu damaliger Zeit (1683) der Großprior in Deutschland der Ordensbruder
Gottfried Droste zu Vischering war; die Häuser Vischering und Nesselrode
waren verwandt. Tatsächlich führen die Nesselrode auch den Namen Droste
Vischering, wie dies eine Inschriftentafel im Bilderhäuschen in Mehrbachwald -
nahe Diefenau gelegen — zeigt. Dieses Haus war früher das Forsthaus der Familie
von Nesselrode.4

Die Nachweise der adligen Abstammung des Philipp Wilhelm Graf von Nesselrode
und Reichenstein sind unter dem Datum des 22. Oktobers 1697 im Ordensarchiv abgelegt
. Es wird der Beweis geführt, daß von Nesselrode und Reichenstein sowohl von
väterlicher wie mütterlicher Seite adlig war.5 Das bedeutete für einen deutschen
Ritter, daß zumindest je acht unmittelbare Vorfahren von beiden Seiten adlig sein
mußten. Erst wenn dieser Nachweis erbracht war, konnte ein Bewerber in die „deutsche
Zunge" des Ordens aufgenommen werden.

Die Familie von Nesselrode und Reichenstein hatte ihren Sitz im Westerwald. Philipp
Wilhelm wurde 1677 in Herten/Westfalen geboren: ein Abkömmling der Grafen
von Nesselrode und Reichenstein, einer jüngeren Linie des Hauses Nesselrode. Dieses
freiherrliche Haus führte seinen Namen auf die Burg Nesselrath oberhalb der
Stadt Leichlingen an der Wupper zurück. Im Jahre 1449 erwarben sie Ehrenstein an
der Wied und bauten nach und nach ihre Besitzungen im rheinischen Westerwald aus.
Nachdem sie die Burgruinen von Reichenstein im Holzbachtal erworben hatten,
wurde die freiherrliche Familie 1698 in den Reichsgrafenstand erhoben. Seitdem führen
sie bis zum heutigen Tage das Wappen, das ihnen damals verliehen wurde.

Philipp Wilhelm entstammt der Linie Reichenstein des alten niederrheinischen
Adelsgeschlechts. Der Stifter der Reichensteiner Linie, Bertram, vermählt mit Luzia
Gräfin von Hatzfeld, starb 1678. Der Sohn Franz von Nesselrode erwarb vom Haus
Wied die reichsunmittelbare Herrschaft Reichenstein und erhielt, nachdem er Reichsgraf
geworden war, 1706 Sitz und Stimme im westfälischen Grafen-Kollegium. Einer

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