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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 175
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1987/0177
mentarisch festzuhalten. Das Testament ist in der ersten Person geschrieben, woraus
zu schließen ist, daß der Erblasser es eigenhändig verfaßt hat. Es datiert vom
1. Januar 1753, aus einer Zeit, als von Nesselrode und Reichenstein krank, aber „Gott
sei Dank im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte" war. Bemerkenswerterweise schrieb
er sein Testament mehr als ein Jahr vor seinem Tode.

In der Einleitung des Testaments bekundet von Nesselrode und Reichenstein, daß
er zum Schutz des heiligen katholischen und apostolischen Glaubens sterben wolle,
zu dem er sich stets bekannt habe und daß er den Pontifex Maximus als Oberhaupt
der Heiligen Katholischen Kirche und den Großmeister als seinen eigenen Oberen anerkannt
habe.

Danach empfahl er seine Seele dem Allmächtigen, der hl. Jungfrau, St. Johannes
dem Täufer, dem Schutzengel, St. Philipp dem Apostel und schließlich dem hl. Wilhelm
, seinem Namenspatron. Er ordnete an, in der der „deutschen Zunge" zugewiesenen
Epiphaniaskapelle der St. Johanneskirche beigesetzt zu werden. Dort hatte er
bereits für eine Grabstelle gesorgt. Ein Fünftel seines Vermögens teilte er in verschiedene
Vermächtnisse auf. Darunter fielen 1300 Scudi und einige Möbelstücke für den
Magistralritter, den Ordensbruder Guiseppe de Simone, und weitere 200 Scudi nebst
Möbeln, Kleidungsstücken und Gemälden für Maximilian Richter. Darüber hinaus
legte er fest, daß im Falle seines Todes etwa angefallene Schulden bei seinem Koch,
seinem Träger, den beiden Pagen oder seinem Leibarzt Maggi pünktlich von seiner
Hinterlassenschaft bezahlt werden sollten. Desgleichen vermachte er je 50 Scudi oder
ein Äquivalent in Sachwerten seinen zwei Beichtvätern, die ihm auf seinem Totenbett
beistehen sollten. Den Rest des einen Fünftels seiner Erbmasse vermachte er dem
Ospedale dagli Invalidi, dem Invalidenhospital. Als persönliches Vermächtnis bestimmte
er für den damals regierenden Großmeister Emanuel Pinto de Fonseca ein
wertvolles Bild, das den Apostel Philipp darstellte.

Als Schlußbestimmung bestimmte von Nesselrode und Reichenstein den Bailli von
Brandenburg, den Baron von Cappel, zu seinem Testamentsvollstrecker. Für diesen
Dienst setzte er ihm als Erinnerungsstück ein Gemälde aus, das Johannes den Täufer
darstellte, als er Christus taufte. Für den Fall, daß der Baron als Testamentsvollstrecker
ausfiele, benannte er stattdessen den Kommandeur Bargagli Olistossa.46

Der Großprior von Deutschland, Philipp Wilhelm Graf von Nesselrode und Reichenstein
, starb mit 76 Jahren in seinem Heim in Valletta am 16. Januar 1754, versehen
mit den Tröstungen der Hl. Kirche.47 Sein Leichnam wurde in die Johanneskirche
überführt und dort in der Grabstätte zur letzten Ruhe gebettet, die er zu seinen
Lebzeiten acht Jahre zuvor hatte herrichten lassen.

Mit ihm zusammen sind in der Epiphaniaskapelle der „deutschen Zunge" ausgezeichnete
illustre Ritter des deutschen Kulturraumes beigesetzt; es sind dies die Ordensbrüder
Ferdinand von Korff-Schmiesing, Heinrich von Beveren, Christian von
Osterhausen, Heinrich Ludger von Galen, Anton von Schönau, Johann von Schaes-
berg, Franz Sigismund von Thun, Wolfgang Philipp von Cuttenberg, Caspar Fidelis
von Schönau-Wehr, Franz Xaver von Heissenstein, Franz Wratislaw Ferdinand von
Stadl und Ignaz von Sauer. Nebenbei soll angemerkt werden, daß einige deutsche Ritter
bestimmten, als letztes Zeichen ihrer Demut in der Kapuzinerkutte bestattet zu
werden. Dies war z. B. der Fall bei Anton Graf von Colloredo.48

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