Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 185
(PDF, 45 MB)
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Die Zuweisung eines Gerichts zu einer bestimmten Hauptgruppe kann z.T. sehr
willkürlich erscheinen, wie dies am Beispiel der „Krebspasteten" gezeigt werden
soll:

„Nim ein 1/2 & Krebsbutter, rühre ihn, schlage 6 biß 8 Ayer darein thue von 4 Xr
Laiblein die Rinden hinwegg, weiche das weiße in die Milch, drucke es wiederum
aus, thue das ausgedruckte in den butter samt Krebs schweifen, Zucker, Citronen,
Muscatnuß, und salz, rühre alles wohl, hernach schitte den 1/2 Theil in einen Reif,
lege gekochte Hünlein darauf, decke es mit dem anderen 1/2 daig zu, bache es ordentlich
, bestrehe es mit Zucker, so ist es fertig" (Bl. 38r, Nr. 29).

Im Inhaltsverzeichnis des Kochbuchs steht dieses Rezept unter Pasteten. In Wirklichkeit
ist es eher ein Auflauf, da die Teigumhüllung fehlt. Die Krebse sind angegeben
, das Hühnlein wird nur beiläufig erwähnt. Daher werden die fünf wichtigsten
Lebensmittel in eine eigene Rubrik der Rezeptdateipflege aufgenommen und können
somit später auch in der statistischen Auswertung erfaßt werden.

Anfangs- und Schlußsätze

Die Rezepte beginnen der Zeit (1715) entsprechend überwiegend mit einer Imperativform5
: nimm, thue, siede, butze, stoße usw. Sie sprechen sogar manchmal direkt
an: „ . . . was du willst", „du kannst es weiß lassen" usw. Diese Formulierungen sind
bei den am Schluß befindlichen Rezepten von Hd. 6 nicht mehr verwendet worden,
ebensowenig bei den letzten Rezepten von Hd. 3 (Bl. HOr f). Sie beginnen mit einer
Passivkonstruktion wie: „Die Mandel misen gescheit werden . . ."; „Es wird eine
Sulz . . . gemacht . . ." (Bl. 115v). Hd. 4 benutzt meist die altertümlichere Imperativform
bis auf einige ihrer letzten Rezepte: „Die Himber werden . . . geschüt",
(Bl. 66r). Diese letzten Formulierungen wie auch „Mann bachet", „Man nimt" dürften
auf einen späteren Zeitpunkt der Abfassung hindeuten. M. A. Barxlin verwendet
jedoch bis zuletzt die Imperativform, lediglich die Schlußsätze ändern sich.

In ihren ersten Büchern enden die Rezepte nach der letzten Anweisung überwiegend
mit der Feststellung „so ist es fertig", „so ist es recht" o. ä.; von Bl. 76r an
schließen sie nur noch mit einer Aufforderung wie „richte es an", „schüte es in ein
Glaß", „bache es im Ofen". Hd. 3 und 4 verwenden die o. a. Schlußsätze, Hd. 5
schließt ebenfalls mit einer letzten Anweisung. Die sechste Schreiberin verwendet die
Formel „so ist es gut" oder gibt durch eine unpersönliche Formulierung — „muß da-
bey nicht vergessen werden" — eine letzte Instruktion. Die Schlußformel „so ist es
recht" dürfte dabei die älteste sein.

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