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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 234
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personen gewöhnlich sowieso gestattet. Unter Joseph IL wurde für eine kurze Zeit
die Zensur überhaupt aufgehoben, ebenso bei Beginn der Französischen Revolution,
hernach in Napoleons Wirkungsbereich teilweise scharf gehandhabt.37 Der Markgraf
Carl Friedrich hatte eine neue Bücher-Censur-Ordnung erlassen. Unter den mittelbaren
Auswirkungen der unübersichtlichen Vorgänge hatte vor allem der reguläre
Buchhandel zu leiden.38

Anton Wagner, der 1765 ein Schulbücherprivileg für die österreichischen Vorlande
erhalten hatte,39 beschwerte sich 1767 beim Stadtrat über Wohler, der die Zulassung
für Freiburg durch die Errichtung einer „Niderlag" bei dem Buchbinder Hagenbuch
zu umgehen suchte.40 Aus dessen ausführlicher Darstellung zur Sache entnehmen
wir, daß zwar der Bestand gering, wesentlich aber die Annahme von Bestellungen
war, zumal weder Wagner noch sein Bruder in Augsburg in der Lage seien, jeden
Auftrag zu erledigen.41 Nebenbei bemerkt Hagenbuch, daß er keine verbotenen Bücher
führe, auch daß Wohler sein Depot ebensogut im Durchlachischen, also in Emmendingen
oder Haslach einrichten könne.42 Seinen weithin bekannten Ruf verdanke
Wohler der Lieferung guter billiger Bücher, die Wagner nicht beschaffe.
Hagenbuch wirft Wagner vor, er neide ihm den Verdienst, trotzdem er als akademischer
Bürger exempt, d. h. von den bürgerlichen Verpflichtungen eines Zunftangehörigen
befreit sei.43

Wenn auch die Uberlieferung recht lückenhaft ist, dürfen wir mit gewisser Sicherheit
einige Vermutungen aussprechen. Wohler genießt die Vorteile der Toleranz der
Reichsstadt Ulm, ist durch seine regelmäßigen Reisen nicht nur seinen Kunden, sondern
auch subalternen Dienstleistenden bestens bekannt und übt seine Tätigkeit praktisch
frei von Beschränkungen aus. Wagner vertrieb damals keine unerlaubten billigen
Nachdrucke,44 mied inkorrekte Verhaltensweisen und verfügte nicht über
illegale Beziehungen. Daß er erst 1779 und nur für einige Jahre in den Leipziger Meß-

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