Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 322
(PDF, 45 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1987/0324
Die 169 Schwarz-Weiß-Abbildungen (z. B. Abb. 37: das 1939 gebaute Raketenflugzeug He 178)
sind gut ausgewählt und reproduziert; doch wäre dem Leser oft mit erläuternden Legenden
(z. B. zu Abb. 103: Arbeitsabläufe beim Tuchscherer), der Verklammerung von Text und Abbildung
sowie der Aufnahme der Abbildungen in das Register gedient. Angesichts der Bedeutung
von Konjunkturen und Krisen für Thema und Werk wäre zu überlegen, ob manche Aussagen
nicht mit graphischen Darstellungen veranschaulicht und verdichtet werden könnten (z. B.
„Kurven" zur Entwicklung von Zinsfuß, Preisen und Löhnen, Arbeitslosigkeit usf.). Möglicherweise
könnte man auch statt des abrupten Abschlusses des Buches eine Zusammenfassung
und einen Ausblick auf die Nachbarregionen Pfalz, Hessen und Bayern, Schweiz und
Elsaß bringen.

Solche Anregungen sollen den Wert des Werkes nicht schmälern, das eine von der Antike
bis zu den Problemen der heutigen Volkswirtschaft reichende Zusammenschau und — in den
letzten Abschnitten — detaillierte Informationen zu Produkten, Firmen und Entwicklungen
bietet. Das Verdienst des Autors ist um so höher zu veranschlagen, als heute nur wenige Wissenschaftler
bereit und in der Lage sind, solche Synthesen vorzulegen. Norbert Ohler

Manfred Hörner: Die Wahlen zur Zweiten Badischen Kammer im Vormärz (1819 —1847)
(Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
, Bd. 29), Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1987, 539 S.

Völlig zu Recht wird der Stellenwert Badens bei der Entstehung liberaler und demokratischer
Konzepte seit dem 18. Jahrhundert hervorgehoben. Das im Gefolge der Napoleonischen Eroberungskriege
entstandene und vom Wiener Kongreß bestätigte Großherzogtum Baden besaß
hinsichtlich seiner politischen Entwicklung neben Württemberg Vorbüdcharakter für den Bereich
des Deutschen Bundes. Das mit der am 22. August 1818 erlassenen badischen Verfassung
eingeführte Wahlrecht galt als das fortschrittlichste im konstitutionellen Deutschland. Nicht
zuletzt deshalb ist es zu begrüßen, wenn nun eine detaillierte Untersuchung über „Die Wahlen
zur Badischen Zweiten Kammer (1819 — 1847)" vorliegt. Diese 1983/84 abgeschlossene Mün-
chener Dissertation von Manfred Hörner gibt zunächst einen knappen Uberblick über die
demographische Entwicklung des Großherzogtums, ehe die Entstehung des badischen Wahlrechts
und die damit verbundenen Diskussionen auch nach dem Erlaß der badischen Verfassung
behandelt werden.

In dem vielfach untergliederten dritten Hauptkapitel über die Wahlen und deren Ergebnisse
orientiert sich der Verfasser eng an den einzelnen Stationen des Wahlablaufs: „Wahlkreiseinteilung
, Wahlberechtigung, Wahlbeteiligung und Stimmenkonzentration bei den Urwahlen,
Zusammensetzung der Wahlmännerschaft, Wählbarkeit, Wahlbeteiligung und Stimmenkonzentration
bei den Abgeordnetenwahlen, Zusammensetzung der Deputiertenschaft und
schließlich Prüfung der Wahlen" (S. 16). Trotz aller Vorzüge des badischen Wahlrechts war
aber eine alle Landesteüe gleichmäßig berücksichtigende Wahlkreiseinteilung nicht gelungen
und wohl auch nicht unbedingt angestrebt: die deutliche Bevorzugung der alten badische-dur-
lachischen Gebiete führte zu einer sichtlichen Benachteiligung der katholischen Bevölkerungsteile
. Die Wahlbeteiligung hielt sich während des Vormärz auf einem bemerkenswert hohen
Stand, wofür der Verfasser eine Reihe von Faktoren, u.a. die durch das nie umstrittene indirekte
Wahlrecht ermöglichte Abwicklung der Wahlen im vertrauten und überschaubaren Rahmen
der Heimatgemeinde, verantwortlich macht. Unter den Wahlmännern, die in der Regel
mit mehr als zwei Drittel der Stimmen gewählt wurden, dominierten wie in der Bevölkerungs-

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