Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 43
(PDF, 38 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0045
Freiheitsrechte berief er sich namentlich auf die Vorbilder Paris, Heidelberg und
Wien.98 Von besonderer Bedeutung war die Verleihung der statutarischen Freiheiten
für die Universität insgesamt sowie für jede einzelne Fakultät. Auf die Statuten und
Ordnungen verpflichtete er sich, seine Nachkommen und Erben mit besonderem
Nachdruck: Soliche gesetzten vnd Statut wie die gesetzt werden, globen wir fiir vns
vnd alle vnser nachkomm vnd erben by vnsern fürstlichen wirden lassen ungeletzt vnd
gantz vest und stet zu blibenf Ouch die niemer zu ewigen ziten zu verwandeln ab-
zethun oder zu Reformieren gantz noch inteil On derselben vniuersitet vnd aller Ir
faculteten wissen vnd guten willen.98 Albrecht schloß also eine Reform der Statuten
seitens der Obrigkeit nicht ganz aus, betonte aber sehr stark das Einspruchsrecht der
Universität und der Fakultäten. Gegenteilige Aktionen seiner selbst, seiner Nachkommen
oder jemandes anderen sollten kein kraft haben noch gewinnen niemer zu
ewigen Zeiten. Denn die Universität sei zu erhalten mit firstlichen loblichen gnaden
schirm vnd fryheiten vnd nit mit Regieren, mechtikeit, oder einicherley gewalt-
samy.9S Auf die im einzelnen verliehenen Gnaden und Freiheiten, wie die Steuer-,
Zoll- und Abgabenfreiheit, den Schutz vor materieller Übervorteilung und die eigene
Gerichtsbarkeit, brauche ich hier nicht näher einzugehen. Wichtiger ist, wie Albrecht
seinem Willen Bestand verschaffen wollte. Am Schluß des Dokuments schrieb er vor,
daß die Urkunde alljährlich am Sonntag vor Himmelfahrt, zugleich am Tag der großen
Kirchweihe, In vnser lieben frowen münster vor allem volck von dem Statschriber
vnser Stat Fryburg in bywesen Zweyer Ratsherren vnd der Stett gebüttel (...) vf der
Rantzel von wort zu wort vnderscheidenlich gantz zu end vß verlesen vnd verkündet
werden.99 Ferner setzte er fest, daß jeder seiner Erben und Nachkommen in der Regierung
Freiburgs soliche gnade vndfreyheit pen gebott vnd Satzung bei Übernahme
des Stadtregiments zu versprechen und zu geloben hätte.100 Die Albertina wurde
auch in allen ihren Bestimmungen vom Bürgermeister, Schultheiß und Rat der Stadt
bekräftigt und mit dem großen Stadtsiegel bestätigt.101

Inwiefern muß man nun die Gründung der Universität Freiburg aus gesamthabs-
burgischer Perspektive würdigen, wie dies Joachim Köhler angeregt hat, und inwiefern
kann man spätere Beherrschungstendenzen der Habsburger auf die Hohe Schule
aus der Stiftung ableiten? Es ist gut möglich, wenn auch offenbar nicht belegt, daß
Friedrich III., ebenso wie Albrecht VI., durch Freiburg hoffte, von der Wiener Universität
unabhängiger zu werden. Gedacht haben dürften die beiden Fürsten aber vorerst
weniger an akademisch ausgebildete Beamte und Pfarrer, als an die Indienst-
nahme der Professoren und Lehrer als ihre Berater.102 Im übrigen darf man aber die
Mitwirkung der anderen Habsburger an Albrechts Gründung nicht überschätzen. Die
Errichtung der Universität Freiburg war, wie gezeigt werden sollte, gerade durch eine
Herrschaftsteilung möglich geworden, die Albrecht erst ein zukunftsoffenes eigenes
Regiment gebracht hatte. Habsburgisch war die Gründung der Universität Freiburg
im Sinne ihrer Abhängigkeit von hausinternen Regelungen, albertinisch aber nach der
Stifterpersönlichkeit. Dazu kommt aber noch ein Drittes: Der Vollzug der Gründung
in einem nahezu herrschaftsfreien Raum. Was die Besonderheit Freiburgs ausmacht,
kann ein letzter Seitenblick auf die ältere Universität in Wien verdeutlichen, die in
jeder Hinsicht stärker als Habsburger Universitätsgründung angesprochen werden
muß. Die Gründungsurkunde von 1365 stellten, anders als später bei Freiburg, die

43


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0045