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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 60
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0062
des ein. In seiner eigenen Herrschaft erwies er sich ganz im Stile eines kleinen Landesvaters
als strenger und kirchentreuer Zuchtmeister seiner Untertanen. Es würde
gut zu dieser tatkräftigen Erscheinung passen, wenn dieser um die Erhaltung des
Glaubens eifrig bemühte Ortsherr sich auch die Erhaltung der Flurkreuze hätte angelegen
sein lassen. In diesem Zusammehang ist eine noch im 18. Jahrhundert lebendige
Überlieferung aufschlußreich: Als die Unterdörfler nicht davon abstehen wollten,
nach Wolfenweiler zur Kirche zu gehen, „kam Christoph in eigener Person hierher,
es zu hindern, und jagte zu Pferd mit bloßem Schwerdte diejenigen zurück, welche
dahin auf dem Wege waren."36

Die Annahme liegt nahe, daß die Kreuzgruppe in der Zeit um 1556 unter Einbeziehung
des konfessionell unzuverlässigen Unterdorfes als demonstrativer Akt der Altgläubigkeit
gegen das protestantisch gewordene, westliche Wolfenweiler errichtet
wurde. Damit verdient aber die ältere Ebringer Tradition, welche die Kreuzsteine mit
der Reformation verknüpft und in ihnen die Bezeichnung der „Grenzmark" gegen die
Lutheraner sieht, wieder mehr Beachtung, sie dürfte einen richtigen Kern enthalten.
Ob allerdings der Verbindung mit einem Totschlag ebenfalls ein realer Sachverhalt
zugrunde liegt oder ob es sich vielleicht schon um eine Vermischung mit der Kirchweih
-Überlieferung handelt, kann kaum noch geklärt werden.

Läßt sich also eine Erklärung für die Steinkreuzgruppe am Reblingweg finden,
so bleibt doch noch die Frage nach dem ursprünglichen Sinn und der Funktion der
archivalisch ermittelten Flurkreuze. Es könnte sich durchaus um Sühnekreuze lange
vergessener Taten handeln, die Quellenlage läßt keine sichere Aussage zu. Vielleicht
führt aber eine andere Überlegung auch hier weiter. Ein Augenschein der Standorte
ergibt zweifelsfrei, daß sich alle drei Kreuze im nördlichen und westlichen Grenzbereich
befanden. Dies erinnert aber sogleich an die Fried- und Bannkreuze, mit denen
viele mittelalterliche Städte wie Freiburg, Basel, Zürich, St. Gallen u.a.m. umgeben
waren.37 Für die Stadt St. Gallen ist seit dem 13. Jahrhundert eine Bannmeile
nachgewiesen, die durch vier Kreuze ausgewiesen und begrenzt wurde. Was „inrent
den vier crützen" lag, war „in den Gerichten."38 Es wäre gewiß verlockend, eine
engere Beziehung zwischen der Stadt St. Gallen und der st.gallischen Herrschaft
Ebringen herzustellen — die vier Ebringer Steinkreuze scheinen dazu geradewegs
einzuladen —, jedoch hieße dies, allzuweit ins Feld der Spekulation vorzudringen.
Auch bedarf der im deutschen Südwesten stark verbreitete Rechtsbrauch der Aus-
marchung des Friedensbezirks durch Kreuze keiner räumlich allzu entfernten Anleihen
. Die kleine Herrschaft Ebringen hatte gewiß ein Interesse daran, ihren Immunitätsbezirk
nach außen, zumal gegenüber dem markgräflichen Gebiet, in der damals
üblichen Weise kenntlich zu machen. Diese Friedkreisbezeichnung mußte nicht
unbedingt identisch sein mit den späteren Banngrenzen, die erst seit dem
15. Jahrhundert und jetzt aus vorwiegend wirtschaftlichen Gründen festgelegt wurden
.39 Gerade diese späteren Fixierungen und eigentlichen Grenzziehungen mochten
aber die ursprüngliche Funktion der Friedkreuze entbehrlich machen und vergessen
lassen. Zur Zeit der Versetzung der Steinkreuze wird man in ihnen nur noch
christliche, jetzt sogar eigentümlich altkirchliche Andachtszeichen gesehen haben.

Es fragt sich, ob man zur Ebringer Steinkreuzüberlieferung nicht über die Datierung
näheren — wenigstens negativen — Aufschluß erhalten kann. Bernhard Losch

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