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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 87
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0089
Frühneuzeitliche Bürokratisierung —
Zur Entstehung des Gundelfinger Gerichtssiegels

Von
Hans Thoma

Gemeindewappen, Gerichtssiegel und Dorfzeichen gehören zu den eher peripheren
Themen von Heraldik und Sphragistik. Freilich hat schon Gönner1 seit den Fünfzigerjahren
einen Aufschwung der kommunalen Heraldik konstatieren können, und
dieser setzt sich heute in der systematischen Edition von Wappenbüchern der baden-
württembergischen Landkreise fort.2 Aber so hilfreich diese Sammlungen als Nachschlagewerke
auch sind, so ist ihnen doch aus der Sicht des Historikers eine grundlegende
Schwäche gemeinsam: Die Editionen orientieren sich an den Grenzen der
modernen Verwaltungsbezirke und können somit der territorialen Differenziertheit
kommunalen Siegelgebrauchs nur sehr eingeschränkt gerecht werden.

Die Entstehung kommunaler Siegel stellt, wenn man von städtischer Siegelführung
absieht, „eine Spät- und Randerscheinung" des mittelalterlichen Siegel- und Wappenwesens
dar.3 In der Markgrafschaft Baden (Durlach) reichen die frühesten Belege in
die Mitte des 15. Jahrhunderts zurück, während im benachbarten vorderösterreichischen
Herrschaftsbereich dörfliche Siegel erst im 18. Jahrhundert Verbreitung finden.
Die Führung eines eigenen Gemeindesiegels setzte die Existenz eines dörflichen Gerichts
voraus, dem zudem vom jeweiligen Ortsherrn eine relative Unabhängigkeit
konzediert worden sein mußte, da andernfalls die Gemeinde auf dessen persönliches
Siegel zurückzugreifen hatte. Für eine solche selbstbewußte Stellung der Dörfer im
markgräflichen Herrschaftsgebiet spricht die Tatsache, daß, was durchaus nicht die
Regel war, in den Landständen der Herrschaft Hochberg Vertreter aus den Dörfern
und Flecken des Landes zugelassen waren.4

Wo nicht, wie beispielsweise im Falle der Stadt Herbolzheim5, das Recht auf ein
eigenes Wappen durch eine Verleihungsurkunde belegt ist, muß man sich in der Regel
mit Vermutungen über Zeitpunkt, Umstände und Motive des erstmaligen Aufkommens
früher dörflicher Gerichtssiegel begnügen. So kann der Gebrauch von Siegeln
im Gewohnheitsrecht, in der landesherrlichen Begehrlichkeit nach Kanzleigebühren
oder in der gesteigerten administrativen oder wirtschaftlichen Bedeutung eines Ortes
oder Marktes zu suchen sein. Welches im konkreten Einzelfall wirklich der Anstoß
gewesen sein mag, kann bei günstiger Quellenlage allenfalls durch eine lokale Untersuchung
geklärt werden.

Die folgenden Ausführungen zum Gundelfinger Gerichtssiegel erbringen nicht nur
eine Ergänzung zur Ortsgeschichte und eine intensivere Detailstudie, als es das noch
ausstehende Wappenbuch des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald leisten kann.
Darüberhinaus kann mit dieser lokalen Detailuntersuchung eine konkrete Antwort

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