Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 131
(PDF, 38 MB)
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2 Offertoria, 2 Hymnos oder ahnstatt der, was nöthig seyn wird, zu komponieren
undt selbes der Kirchen alß aigen zu übergeben."5 Maichelbeck nahm diesen Vertrag
an, studierte eifrig und mit gutem Erfolg in Rom, und kam dann wieder zurück
nach Freiburg, wo er Münsterorganist wurde und auch sein Theologiestudium wieder
aufnahm. Nach seiner Priesterweihe wurde er Präsentiar am Münster, versah auch
weiterhin seinen Organistendienst und sorgte als Regens Chori (Kapellmeister) für
eine den Verhältnissen entsprechend gute Kirchenmusik.

Von seinen Kompositionen sind die Sonaten und Orgelstücke, die zuerst in den Jahren
1736 (Opus 1: „Die auf dem Ciavier spielende und das Gehör vergnügende Caeci-
lia das ist VIII Sonaten . . .") und 1737 (Opus 2: „Die auf dem Ciavier lehrende Cäci-
lia, Welche guten Unterricht ertheilet . . .") gedruckt worden waren, heute wieder in
Neuauflagen erhältlich. Weiterhin existieren in der Bibliothek des Klosters Ottobeuren
noch die Handschriften einer Messe und eines Requiems für Soli, Doppelchor,
Orchester und zwei Orgeln. Beide Werke wurden vor einigen Jahren von Domkapellmeister
Hug „ausgegraben" und von der Freiburger Domkapelle und den Domsingknaben
auf Schallplatte aufgenommen. Maichelbeck, der seinen Dienst am Münster
allem Anschein nach zur vollen Zufriedenheit seiner Vorgesetzten erfüllte, war daneben
auch zeitweilig Professor für Italienisch an der Universität. Er starb am
14. Juni 1750 und wurde im Münster beigesetzt.

Im Jahre 1723 hatte Andreas Pflug, Wirt des Gasthauses „Zum Bären", die Summe
von 1800 Gulden gestiftet, um vom Erlös dieser Stiftung einen Musiker zu bezahlen,
der den armen Freiburger Knaben täglich eine Stunde Musikunterricht erteilen sollte,
um auf diesem Wege das Niveau der Kirchenmusik zu heben. Sowohl der Musiklehrer
als auch seine Zöglinge sollten verpflichtet sein, „alle Feürabendt Sonn- und
Fever- oder anderen in der Kürchen der Wohlehrwürdigen Societät einfallenden Festlägen
in gedachter Kürchen den Chor dienstbahr frequentieren (. . .), nicht minder
bey meinem auf St. Andreae des Apostels gestüften Jahrs-Tag auf dem Gottsacker ein
Musicalisches Ambt absingen und auf Verlangen des darbey erscheinenden Priesters
dasselbe Musiciren helfen."6

In den in lateinischer Sprache verfaßten Statuten dieser Stiftung, die nicht nur
Rechte und Pflichten der Schüler festlegten, sondern auch genaue Angaben dazu
machten, wie der Unterricht auszusehen hatte und welche Instrumente nach Möglichkeit
gelehrt werden sollten, heißt es zur Person des Lehrers, des „Instructor musi-
ces", unter anderem: „2. habet bonam famam; et authoritatem inter studiosos. 3. sit
vel Tenorista, vel Bassista, prout voce tali magis indigebit chorus noster. 4. sit Fry-
burgensis .. "7 Der Musiklehrer sollte also nicht nur Freiburger sein, über einen
guten Ruf und die nötige Autorität verfügen, sondern auch möglichst die Stimmlage,
Tenor oder Baß, haben, die für den Chor am nötigsten gebraucht wurde.

Zwar hatte Pflug diese Stiftung der Jesuitenschule und -kirche zugedacht, doch
kam sie nach der Aufhebung des Jesuitenordens im Jahre 1773 dem Münster zugute.
Sehr viel war es nicht, was die Pflugsche Stiftung an jährlichem Ertrag brachte -
bei einem gewöhnlichen Zinssatz von 5 Prozent waren es gerade 90 Gulden —, doch
konnte dieses Geld gut verwendet werden, um zusammen mit Erträgen anderer in
Frage kommender Fonds einen Grundstock zu bilden, aus dem zumindest einige
wenige ständige Musiker am Münster bezahlt werden konnten.

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