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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 135
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0137
Domkapitular und Dompfarrer Ludwig Buchegger, der den Fall begutachten sollte,
hatte erhebliche Bedenken. Er befürchtete, daß damit ein Präzedenzfall geschaffen
werde und sich eines Tages auch andere Priester dazu ermuntert sehen könnten, ihre
Pflichten zu verkaufen. „Vor allem bitte ich nicht ungnädig aufzunehmen, wenn ich
hiemit in den Acten hinterlege, daß mich als Dompfarrer ein unnennbares Gefühl der
Wehmut anwandle, so oft ich daran erinnert werde, daß einer der zur Seelsorge am
Münster Verpflichteten und auf ein Beneficium investierter Dompräbendar seine
Seelsorgerverpflichtungen um die Summe von 200 fl an einen anderen Priester übertrage
." 17

Die Gefahr, daß durch die Befreiung Lumpps ein schlechtes Vorbild für andere
Priester gegeben werde, sah auch das Domkapitel. Um aber Lumpp trotzdem von seinen
Verpflichtungen als Seelsorger befreien zu können, berief man sich auf seine
nicht ganz intakte Gesundheit und befreite ihn „ausdrüklich nur dispensando und
wegen der Krankheitsumstände" 18 davon, zu predigen, Beichte zu hören und Messen
zu lesen. Um eindeutig klarzustellen, daß diese Befreiung wirklich nur eine Ausnahme
war, legte das Domkapitel weiter fest, es „sey und bleibe Dompräbendar
Lump der Träger der Rechte und Pflichten seiner Dompräbenderie; daher sey im tur-
nus der Predigt-, Meß-, Beichtstuhlordnung etc. nur sein Name aufzuführen; nicht
der seines Substituten."19

Schließlich aber, rund eineinhalb Jahre nach dem oben erwähnten Brief Demeters,
zwei Jahre nach seinen „Ideen zur künftigen Organisation . . ", waren alle, auch die
schwierigsten Probleme gelöst, und so konnte am 7. November 1838 die entscheidende
und abschließende Sitzung stattfinden, in der eine staatlich-kirchliche Kommission
den neuen Musikfond für das Freiburger Münster konstituierte. Die Kommission
bestand aus Domkapitular Buchegger und Regierungsrat Burstert, dem
Verwalter des Domvermögens Dompräbendar Meißburger, Domkapellmeister
Lumpp und Regierungsstiftungsrevisor Schwarz.20 In dieser Sitzung wurden noch
einmal alle finanziellen Modalitäten der neuen Domkapelle besprochen, der Etat aufgestellt
und genehmigt und schließlich der Stichtag für Abschluß der alten und Beginn
der neuen Musikfondsrechnung auf den 1. November 1838 festgelegt. Somit ist
dieser 1. November als der Gründungstag der Freiburger Domkapelle, des Freiburger
Domchors zu betrachten.

Formell, rechtlich und finanziell war mit der Domkapelle etwas Neues geschaffen
worden, in der Praxis aber änderte sich zunächst nicht allzu viel, zumindest gab es
keinen grundsätzlichen Umbruch oder Einschnitt. Gewiß, der neue Domkapellmeister
hatte mehr Geld zur Verfügung als seine Vorgänger, er hatte nun nicht mehr vier,
sondern acht Sängerknaben, er stellte einige neue Musiker an und entließ auch den
einen oder anderen, er beantragte und bekam einige neue Instrumente und neues Notenmaterial
. Gleich geblieben war aber fast das gesamte Personal, die Sänger und die
Musiker kannten einander, und auch der neue Kapellmeister war kein Unbekannter,
denn er hatte schon seit Jahren immer wieder ausgeholfen, wenn Not am Mann, wenn
etwa Chorregent Weiland krank gewesen war.

Auch die Organisationsform blieb, wie sie im Prinzip schon seit dem Jahr 1783 gewesen
war: Es gab einen relativ kleinen Stamm von fest angestellten Musikern und
Sängern, die für ihre Arbeit bezahlt wurden, und dazu kamen, je nachdem, wieviel

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