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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 137
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Für das zu späte Erscheinen wird die Buße nach obigem Maßstabe von dem Kapell-
Direktor bestimmt. Die Versäumnisse werden jedesmal von dem Direktor oder, bei
dessen Verhinderung, von dem Stellvertreter vorgemerkt, und die Bußen sodann von
den Quartalien der Honorare in Abzug gebracht (...).

12. Jedes Mitglied der Kapelle ist verpflichtet, nebst dem ihm eigens zugewiesenen
Geschäfte ausnahms- und aushilfsweise auch anderweitige musikalische Leistungen
im Orchester nach seiner Befähigung auf die Weisung des Kapell-Direktors zu übernehmen
(.)•

15. Jedes Mitglied der Kapelle ist für das demselben übergebene Instrument oder Musikstück
haftbar. Geht solches durch seine Schuld verloren, oder wird es durch seine
Nachlässigkeit verdorben, so ist dasselbe zum Schaden-Ersätze verpflichtet."23

Zwei zentrale Unterschiede zwischen der Domkapelle, wie sie vor 150 Jahren gegründet
wurde, und dem heutigen Domchor, sind also: a) Es gab ein eigenes, festes
Orchester, und b) Sänger und Instrumentalisten wurden für ihre Aufgabe bezahlt. Die
Bezahlung war so bemessen, daß es sich für die Einzelnen durchaus rentierte, mitzuspielen
oder mitzusingen. Zudem hatte Lumpp eine „leistungsbezogene" Bezahlung
eingeführt, um dadurch die Musiker besser zu motivieren und eher bei der Stange
zu halten: Die Höhe des Honorars richtete sich unter anderem danach, wie lange jemand
schon dabei war und wie gut er sein Instrument oder seine Stimme beherrschte.
Ein paar Auszüge aus den „Vorschläge(n) zur zweckmäßigen Einrichtung der Domkapelle
, mit besonderer Rücksicht auf ihre subjektive Gestaltung", in denen Lumpp
seine Vorstellungen dargelegt hatte, mögen diese Punkte illustrieren.
„Nicht alle Mitglieder der Kapelle nämlich sind gleich unentbehrlich. Am notwendigsten
sind wohl die Sanger. Vokalmusik bleibt (...) immer die Hauptsache, und
kann auch ohne Instrumentalbegleitung zur Feier des Gottesdienstes gebraucht
werden."

„Es bedarf ferner keiner besondern Erinnerung, daß Musiker, welche ein sehr
schwieriges, große Vorbereitung erforderndes Instrument spielen, oder vielseitig verwendet
werden können, auch bessern Gehalt ansprechen dürfen."
„Der (...) Normalgehalt ist den betreffenden Musikern nicht sogleich nach ihrer
Anstellung voll zu bewilligen, um durch allmähliche Autbesserung bis zur endlichen
normalmäßigen Besoldung, die Thätigkeit derselben um so mehr anspornen, und ihren
Eifer immer rege erhalten zu können."

„Gute Tenoristen sind unter allen Sängern am besten zu bezahlen, da sie so selten
gefunden werden."

„Die erste Violine ist für das ganze Orchester von dem bedeutendsten Einfluße,
darum muß der erste Spieler sehr tüchtig sein, aber eben darum auch unter allen Orchestermitgliedern
am besten besoldet werden."24

Leopold Lumpp hatte sich bei seinen Vorschlägen, wie die Domkapelle aussehen
sollte, nicht nur über grundsätzliche und allgemeine Dinge Gedanken gemacht, sondern
er hatte auch ganz konkrete Vorstellungen, wie die einzelnen Singstimmen und
Instrumente besetzt werden sollten. Als Mindestbesetzung hielt er für unbedingt erforderlich
: Acht Sängerknaben, zwei erwachsene Sopranistinnen, vier Mädchen,
zwei Tenöre, zwei Bässe (wobei er ausdrücklich verlangte, daß es „kräftige und geübte
Sänger" seien, die „die übrigen zu halten vermögen"25), je drei erste und

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