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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 185
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0187
liehe Veränderungen wurden an dieser ältesten romanischen Kirche des Breisgaus
Mitte des 14. Jahrhunderts in gotischem Stil und 1760/65 im barocken Stil vorgenommen
. Neben Fresken aus dem 11.1X1. Jahrhundert weist sie noch ältere Gemälde, Statuen
und Grabplatten auf (letztere sind jetzt teils an der Friedhofsmauer aufgestellt).

Hat sich auch das Bild der Kirche im Laufe der Zeit sichtbar geändert, ihre Bedeutung
und Funktion für die Bewohner ist geblieben. Bemerkenswert ist, daß die Pfarrei
Umkirch mit ihren Filialen eng mit dem Hof verbunden war.

Solche Bindungen zeigten sich etwa darin, daß der Kirchensatz — wie damals auch
sonst üblich — an den Besitz des Hofes, zu dem die Kirche gehörte, gebunden war
und mit ihm verkauft, verteilt, vererbt wurde.

Die Filialen, die zur Großpfarrei Umkirch gehörten, waren Gottenheim, St. Peter/
b. Freiburg, Holzhausen und Hochdorf.35

Die Kirche zu Umkirch hatte Ansprüche auf Gülten (Grundstückserträge) und Zinsen
. Sie war mit reichen Pfründen (Einkommen) ausgestattet. Die Einkünfte des Pfarrers
kamen aus verschiedenen Quellen. Sie ergaben sich aus Gütern in Umkirch und
Umgebung, aus Bodenzinsen und Grundstückserträgen aus Dörfern der Umgebung,
aus dem Heu- und Feldzehnten von Dachswangen sowie einem Großteil der Zehntabgabe
von Gottenheim. Einen Teil seiner Pfründerträge hatte er — da Umkirch eine
Quartkirche war 36 — dem Bischof von Konstanz und ab 1806/07 dem Großherzog
abzugeben, bis dann mit dem Zehntablösungsvertrag von 1853 Zehnt und Quart entfielen
.37

Kirchenorganisatorisch gehörte Umkirch immer zum Bistum Konstanz, seit Schaffung
der Oberrheinischen Kirchenprovinz 1827 zum Erzbistum Freiburg. Das bedeutete
, daß das Besetzungsrecht der Pfarrei (die Kollatur) immer dem dortigen Diö-
zesanbischof zustand. Das Vorschlagsrecht (das Patronat) lag bis zur Säkularisation
beim Bischof von Basel.38

Nach Ubergabe des Breisgaus an das Großherzogtum Baden galt dann ab 1807 aufgrund
verfassungsmäßiger Festlegung, daß der Großherzog nicht nur das Vorschlagsrecht
, sondern vielmehr das Recht der Besetzung beanspruchte und auch ausübte.
Seit 1861 wurde dem Ordinariat gegenüber der Regierung ein Vorschlagsrecht eingeräumt
und seit 1918 steht das Besetzungsrecht über Umkirchs Pfarrei allein und ungeschmälert
dem Erzbischof zu.39

Das religiös-kirchliche Leben in Umkirch war bis in die neueste Zeit durch die katholische
Kirche und Glaubenslehre geprägt. Zwar war die Ortsobrigkeit zuzeiten
protestantisch, so die Grafen von Tübingen und Herren zu Lichteneck, und lutherische
Vögte amtierten im Dorf (bis Aescher die Grundherrschaft übernahm). Die Geschichte
einer selbständigen Evangelischen Kirchengemeinde begann aber erst vor
einem Jahrzehnt (1978), nachdem evangelische Einwohner zuvor zum Pfarrvikariat
Freiburg-Betzenhausen, seit 1967 zur neugebildeten Pfarrei Hugstetten-Umkirch gehörten
und hier 1971 eine eigene Pfarrvikariatstelle mit neuem Gemeindehaus eingerichtet
worden war. Es ist erfreulich, daß die evangelische und die katholische Kirchengemeinde
ein gutes Verhältnis zueinander haben und ökumenische Aktivitäten
pflegen.40

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