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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 186
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XVII.

Die schulischen Angelegenheiten und Verhältnisse in Umkirch spiegeln in gewissem
Sinne Konstellationen und Gegebenheiten wider, wie sie weithin in deutschen Landen
anzutreffen sind. Erst allmählich begann man in der Neuzeit für die Dorfbevölkerung
Schulen einzurichten. Während in den Städten schon im Mittelalter ein differenzierte-
res Schulwesen mit höheren, mittleren und niederen Schulen aufgebaut war, gab es
für das einfache Volk auf dem Lande lange nur Pfarr- und Mesner- bzw. Küsterschu-
len (in Bayern und Osterreich noch Eremitenschulen).41 Erst im 18. Jahrhundert -
dem Zeitalter der Aufklärung — suchte man. allen Menschen bessere Bildungschancen
zu bieten: auch den Landbewohnern. Das Interesse an funktionsfähigen Schulen
für die ländlich-bäuerliche Bevölkerung entsprang mehreren Motiven: soziale, wirtschaftliche
, religiöse und pädagogische Gründe spielten dabei eine Rolle. Von staatlicher
Seite wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, und eine Reihe von
Schulreformern bemühten sich um Auf- und Ausbau sowie um Umgestaltungen von
Schulen. Schulordnungen und Schulunterhaltsgesetze wurden erlassen, pädagogische
Schriften und Schulbücher verfaßt und die Lehrer(aus)bildung organisiert.42

Die erste Nachricht über Schulunterricht in Umkirch datiert aus dem Jahre 1716.43
In einem Vorbericht des Pfarrers für die Visitation wird mitgeteilt, daß nur zur Winterzeit
8—10 Wochen Schule abgehalten wird. Zwischen 1740 und 1750 wurde dann
wahrscheinlich ein regelmäßiger Schulbetrieb aufgenommen. Ab der zweiten Jahrhunderthälfte
sind durchgängig Lehrer, Schulmeister, Schulverwalter und Schulleiter
bekannt.44

Für die organisatorische und inhaltliche Weiterentwicklung der Umkircher Schule
Ende des 18. Jahrhunderts wurde bedeutsam, daß Kaiserin Maria Theresia in ihren
Erbländern (und damit auch in den vorderösterreichischen Gebieten des Breisgaus)
sehr um die Hebung des Schulwesens bemüht war. Die von ihr 1774 erlassene Schulordnung
— auch für Umkirch mit seiner Trivial schule (= Gemeine Deutsche Schule)
gültig — schrieb für Buben und Mädchen vom 6.-8. Lebensjahr die Sommerschule
und vom 9.—13. Lebensjahr die Winterschule vor; für die schulentlassene Jugend bis
zum 20. Lebensjahr wurde ein zweistündiger sonntäglicher Wiederholungsunterricht
gefordert. Den Gemeinden wurden die Schullasten auferlegt.

Nachdem der Breisgau 1806 badisch geworden war, traten neue Schulbestimmungen
in Kraft. Im 13. Badischen Schuledikt wurde folgendes verfügt: In allen Orten
muß ganzjährig Unterricht erteilt werden. Die Schulpflicht beginnt mit dem
7. Lebensjahr und endet für Mädchen mit Ende des 13., für Knaben mit Ende des
14. Lebensjahres. Mutwillige Schulversäumnisse werden mit Strafen geahndet
(schuldige Eltern können mit Geldstrafen belegt oder eingesperrt werden). Der
Schulunterricht mußte durch vier weitere Unterrichtsgänge (sog. „Vollendungsschulen
") ergänzt werden: durch Christenlehre, Industrieschule (Unterricht in Handarbeiten
), Sonntagsschule für Schulentlassene beiderlei Geschlechts bis zum
20. Lebensjahr (zur Wiederholung und Vertiefung von Gelerntem) und Realschule für
Knaben (für Schulentlassene zum Erwerb angenehmer und nützlicher Kenntnisse -
Dauer: 3 Jahre)

Die Einrichtung der Industrieschule wurde von der Umkircher Gemeinde aus

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