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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 203
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0205
Rationierung und Mangelwirtschaft

Der Bewirtschaftung unterlagen Lebensmittel, Kleider und Schuhe, Treibstoffe und
Gummiwaren, Metalle, Kaninchenfelle und Pferde, Sisalschnüre und Taschenlampenbatterien
(diese nur zeitweilig). Die Rationierung von Lebensmitteln, Gebrauchs-
und Rüstungsgütern war, was man schon vor dem Krieg hatte sehen können, von langer
Hand geplant; man verfügte über die Erfahrungen aus dem Ersten Weltkrieg, der
nicht einmal eine Generation zurücklag. Das Folgende ließe sich in wenigen Sätzen
zusammenfassen: Die Bewirtschaftung erwies sich in der Praxis als kompliziert, sie
führte zum Aufbau eines großen Verwaltungsapparates und konnte Ungerechtigkeit,
„Schiebung" und Korruption doch nicht verhindern. Wenn die Praxis hier genauer
dargestellt wird, dann auch deshalb, um Einblick in Alltagsfragen zu geben, deren
Verwickeltheit wir uns kaum vorstellen können, die unsere Eltern und Großeltern
aber Arbeit und Arger gekostet haben.

Bewirtschaftung hieß, daß Verbraucher bestenfalls soviel kaufen konnten, wie sie
„Marken" oder „Bezugscheine" vorlegten, daß Produzenten zur Ablieferung, Besitzer
zur Anmeldung kriegswichtiger Güter verpflichtet waren; es galt, soviel wie möglich
aus dem heimischen Boden herauszuholen, um vom Ausland unabhängig zu werden
. All das konnte leidlich „laufen", wenn die Verwaltung beträchtliche Mehrarbeit
auf sich nahm. Einige Erzeugnisse, zu denen das Gemeindeblatt charakteristische
Äußerungen macht, seien genauer betrachtet.

Am 10. Oktober 1939 wird kurz und bündig mitgeteilt, „laut Anordnung der
Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft" vom 29. September 1939
seien alle Speisezwiebeln „beschlagnahmt", der Direktverkauf an Verteiler sei verboten
und werde bestraft. Am 7. und 25. November 1939 werden „zur Klarstellung" die
zugeteilten Vollmilchmengen bekanntgegeben: Kinder bis zu 6 Jahren 3A1, von
6—14 Jahren sowie über 60jährige und Kranke {U 1, werdende und stillende Mütter
[li Liter. „Alle übrigen Personen können in unbeschränktem Maße entrahmte
Frischmilch (Magermilch) erhalten." Ein anderes Detail: Für den „Versorgungszeitraum
" vom 20. November 1939 bis zum 18. November 1940 standen pro Person 55
kg Fleisch (etwa 150 g pro Tag) „einschließlich Fetten" zur Verfügung (Gb. 15. Juli
1940).18

Zu Mengen, Terminen, Modalitäten der Ablieferung von Milch, Fleisch, Eiern
durch „Selbst" und „Teilselbstversorger" gibt das Gemeindeblatt wiederholt Erläuterungen
, wie ein Beispiel zeigen mag; Vereinfachung war geboten, da es den Rahmen
der Darstellung sprengen würde, wollte man die Einzelbestimmungen zu Bezug- und
zu Bestellscheinen sowie zur Entwertung der Abschnitte berücksichtigen (Gb.
29. Februar und 16. März 1940, später modifiziert): „Auf Anordnung des Landesernährungsamtes
, Abt. A" wurde bei Emil Sick, Steinstraße, eine „Eiersammelstelle"
eingerichtet, wo Läden, Metzgereien usf. ihren Bedarf decken konnten. Da Zweifel
aufgekommen seien, wieviele Eier der Erzeuger abzugeben habe, rechnet der Bürgermeister
ein Beispiel — eine vierköpfige Familie habe 6 Hühner — durch. Jährlich
könne eine Person 52 Eier beanspruchen, pro Huhn gehe man von einer Legeleistung
von durchschnittlich 70 Eiern aus. Von den 420 Eiern, die die sechs Hühner legen,
könne die Familie 208 Eier beanspruchen, müsse also 212 Eier jährlich abliefern; alle
etwa mehr produzierten Eier kämen der Familie zugute.

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