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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 213
(PDF, 38 MB)
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sehen Schrift „Mein Kampf4 (1925) gefordert hatte; die Einführung der allgemeinen
Wehrpflicht 1935 und die Remilitarisierung des Rheinlandes 1936 bildeten wichtige
Etappen auf dem Weg zu dem vorsätzlich vom Zaun gebrochenen Krieg.

Niemand konnte an den Zielen der HJ zweifeln; nach Qualifikationen, die man in
deren Sonderabteilungen erwerben konnte (und die deren Attraktivität begründeten),
wurde bei der Musterung ausdrücklich gefragt. Der eingangs erwähnte Lehrgang
stand in größerem Zusammenhang. Die Nationalsozialisten bemühten sich um die Jugend
, die möglichst früh für den NS-Staat gewonnen werden sollte. Der Mitgliedschaft
in Jungvolk, HJ, BDM und RAD konnte man sich kaum entziehen; nach einer
Dreizeilenmeldung hatten sich „sämtliche Angehörige des Geburtsjahrganges
1930/31" bis zum 15. März 1941 „beim zuständigen HJ-Führer zur Aufnahme in die
HJ anzumelden" (Gb. 15. Februar 1941). Die Jugendlichen wurden schon im Kindesalter
dem Einfluß von Familie und Kirche entzogen — durch Uniformierung, regelmäßigen
„Dienst", Ferien„lager"35 und Massenveranstaltungen, die Bremsen kritischer
Rationalität ausschalten sollten. Die hier vermittelte ideologische Indoktrinie-
rung und paramilitärische Ausbildung sollte überleiten zur quasi-Kasernierung im
Arbeitsdienst und vorbereiten auf den Waffendienst bei Wehrmacht oder SS. An die
Stelle der Klassengesellschaft hatte von Kindsbeinen an die „Volksgemeinschaft" zu
treten; dieser entsprachen „Volksgenosse", „Völksfürsorge", „Volksempfänger" (zur
propagandistischen Einvernahme der Bevölkerung)36, „Völkswagen" usf.

Am Sonntag, den 14. April 1940, vormittags 10 Uhr finde auf dem „Platz der SA"
die „Verpflichtung" von HJ und BDM sowie die Jungmädel- und Jungvolkaufnahme
statt (Gb. 13. April 1940). Es bedurfte keines Kampfes mehr mit der Kirche; am
Sonntagmorgen hatten sich die Teninger seit Generationen zu ihrem Glauben bekannt
. Die lakonische Kürze der Information duldete keine Zweifel — etwa derart,
ob man nicht besser einen späteren Termin wählen solle. An die Stelle des Bekenntnisses
zum christlichen Erlösergott ist, nicht nur an diesem Sonntag und nicht nur
in Teningen, das Bekenntnis zum „Führer" und zum neuheidnischen Nationalsozialismus
getreten. Kirchliche Amtsträger hatten allerdings, wie ebenfalls aus dem Gemeindeblatt
hervorgeht, Schuld auf sich geladen, als sie nicht nur Nationalsozialisten
, sondern auch die Symbole des Heidentums ausdrücklich in der Kirche
willkommen hießen, vor der „Machtergreifung". In einem Nachruf würdigt der
Bürgermeister die Verdienste, die Pfarrer Schmidt sich 1916—1935 in Teningen um
die Gemeinde und die Jugend erworben habe. „Als kerndeutscher Mann" habe er in
der frühen Kampfzeit die Bestrebungen der nationalsozialistischen Bewegung „mit
voller Kraft unterstützt und wohl als erster Pfarrer die Fahnen der SA in der Kirche
geweiht."37

Reichsarbeitsdienst

Seit Juni 1935 mußten alle Jugendlichen ab 18 Jahre einen sechsmonatigen Arbeitsdienst
ableisten. Anfangs gedacht zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit, diente der
RAD schon bald weiteren Zielen: Er lieferte billige Arbeitskräfte, vermittelte eine
vormilitärische Ausbildung, erlaubte die ideologische Indoktrinierung fern von Elternhaus
und Kirche, verwirklichte die angestrebte Völksgemeinschaft.
Die NS-Jugendorganisationen sollten schließlich das „Großdeutsche Reich" ver-

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