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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 242
(PDF, 38 MB)
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weitere Ermittlungen ergaben, daß der Ratsschreiber in diesen Novembertagen ein
unanfechtbares Alibi hatte, da er zu jener Zeit zu einer militärischen Übung einberufen
worden war, er fiel später im Kriege. Trotz dieses Standes der Dinge wurden 1948
Ortsgruppenleiter und Bürgermeister 4 Wochen in Untersuchungshaft gehalten.
Schließlich wurde noch ermittelt, daß die Belastungszeugin von ihrem Standort aus
den Eingang zur Synagoge überhaupt nicht einsehen konnte — was man viel früher
hätte feststellen können. Es war auch bekannt, daß zwischen dieser Zeugin und ihrem
Ehemann einerseits und dem Bürgermeister andererseits seit 1943 bittere Feindschaft
herrschte, weil der Bürgermeister dem Ehepaar nicht die Schlachtgenehmigung für
ein ganzes Schwein gegeben hatte. Die von der Besatzungsmacht kontrollierte Staatsanwaltschaft
erhob trotz alledem Anklage wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit
, das Gericht sprach die Angeklagten erwartungsgemäß frei. Eine Entschädigung
für die Untersuchungshaft und Ersatz der notwendigen Auslagen gab es damals noch
nicht.

c) In Freiburg

In Freiburg begannen die polizeilichen Ermittlungen Anfang 1946, und Polizei und
Staatsanwaltschaft standen zunächst vor den geschilderten, fast unüberbrückbaren
Schwierigkeiten. Es gab zwar viele Strafanzeigen, zu einem Teil anonym; hinter diesen
Anzeigen standen nicht selten persönliche Gründe, Eifersucht, Rache oder auch
der Wunsch, mit Hilfe solcher Machenschaften eine Wohnung zu bekommen, wenn
der Angezeigte interniert werden würde. Es kam auch vor, daß ein Anzeiger einen
Ehemann aus dem Wege schaffen wollte, um ein Verhältnis mit der Ehefrau, ungestört
von dem lästigen Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft, fortsetzen zu können
. Es gab auch einen Erpressungsversuch an einem ehemaligen SS-Mann, über
dessen Mitwirkung an der Synagogenbrandstiftung zu schweigen, wenn man dafür
1000 Mark erhalten würde. Ein Arbeiter hatte sich 1938 vor Kollegen gerühmt, er
habe mit seinem Feuerzeug die Synagoge angesteckt, nach 1945 hatte er große Mühe
zu beweisen, daß dies nicht stimmte und daß er nur geprahlt hatte.

Alle Angezeigten und Beschuldigten wiesen zunächst alle Vorwürfe über eine Mitwirkung
an der Brandstiftung zurück. Zeugen wollten häufig nichts gesehen und gehört
haben oder wollten einfach die Vergangenheit ruhen lassen. Indessen wurde allmählich
klar, daß für die Brandstiftung an der Freiburger Synagoge der oben
genannte SS-Standartenführer und ein SA-Brigadeführer verantwortlich waren. Beide
konnten nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden, da sie im Krieg gefallen waren
. Der oben genannte SS-Arzt hatte sich während des Krieges gerühmt, er habe die
Synagoge angezündet und sei der einzige Täter gewesen. Ob dieser Arzt überhaupt
noch lebte, konnte nicht ermittelt werden.

Die Brandstiftung an der Freiburger Synagoge blieb somit ungesühnt.

Erfolgreicher waren Polizei und Justiz in bezug auf die Brandstiftungen im Breisgau
: in Breisach, Eichstetten und Ihringen. Der Brigadearzt der SA und Medizinalrat
Dr. Lenk (der Name wurde geändert) wurde am frühen Morgen des 10. November
1938 mit seinem Pkw zum Stadttheater in Freiburg bestellt, wo er den Befehl erhielt,
mit einigen Begleitern nach Breisach zu fahren. Dort stellte er sein Fahrzeug in der
Nähe der Synagoge ab und traf zufällig den Kaufmann K., den er von früher her

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