Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 109
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1989/0111
Item auf ain yedes puech die jarzal auch zu merckhen, sovil jänige hänndel darein
geschriben werden.

Die obangezaigt Ordnung unnd vil ain merers wirdet bei der Tirolischen cannzley
gehalten. So werden auch vil missiven, so an die regierung unnd Cammer ausgeen,
auch auf der camer registriert, das dann bey der regierung zu Ensishaim für unndt
geacht, sonnder das allain (ausserhalben der kunigclichen befelhen) die schreiben, si
die regierung ausgeen lasst, obgemerckht massen registriert werden."

Die oberösterreichische Regierung in Innsbruck legte also ein an die Innsbrucker
Archiv- und Registraturordnung angelehntes Archivsystem vor,26 das die in Ensis-
heim anfallenden Akten in Buchform binden und archivieren sollte. Die Akten sollten
danach in 8 Kategorien eingeteilt werden: 1. Befehl, 2. Missiven, 3. Prozeßbücher,
4. Buchreihe fremde Herrschaften, 5. Bergwerke, 6. Eidgenossen und drei Bünde, 7.
Landtagsakten und 8. Streitfälle oder „Generalbuch". Bezüglich der „prozess-
puech"Reihe machte die vorderösterreichische Regierung jedoch die Eingabe, daß
aufgrund der Masse der Prozesse eine Registrierung aller Verfahren durch einen einzigen
Beamten unmöglich sei. In diesem Fall sah sich die Innsbrucker Regierung aber
völlig mißverstanden. „Darauf fuegen wir euch zuvernemen, das dasselb process-
puech dahin nit verstanden werden, dz die proceß unnd eingelegt schrifftlichen, sonnder
das in gerichtlichen Sachen allain ain urtl puech der erganngen ennde unnd bey
urtaylen auch der vertrag unnd abschid wie hie auch beschicht, gehalten werden sollet
." Was einer Korrektur und Reduktion der Prozeßbücher zur Urteilbüchern gleichkommt
.27 Generell sollten aber alle diese Buchreihen jährlich zusammengebunden
werden, mit Tabulatur oder Index und auf dem Buchrücken mit der Jahreszahl versehen
werden. Damit entsprechen sie äußerlich, formal und strukturell weitgehend den
Innsbrucker Kanzlei- und Kopialbuchreihen der Regierung und Kammer. Ein Vergleich
ist auch mit den sogenannten „Schwabenbücher" anzustellen, die die Ausgänge
der Innsbrucker Regierung an die vorländische Verwaltung beinhalten. Auch
hier gibt es beispielsweise eine eigene Kategorie, die als „Aydtgenossen-Drei-
Puendt" bezeichnet wird.28

Interessant bei der Einführung des Regitratoramtes ist auch die Forderung der En-
sisheimer Regierung, für diesen Beamten neben der Schreibstube ein eigenes Amtszimmer
einrichten zu dürfen. Diese Forderung lehnte die oberösterreichische Regierung
in Innsbruck strikt ab: „Das aber zu berurter registratur ain sonnder Stuben
gebraucht werden solle, dz ist von unnötten, dann die hieigen registrator verrichten
die registratur auch in der canzley on sonnder gemach, welhes dann durch den registrator
zu Ennsishaim noch vil bas beschehen mag."29 Im Sommer des gleichen Jahres
wurde unter den Bewerbern, der namentlich ungenannte Vetter des Johann Höltz-
lin — ehemaliger Einnehmer der Brandschatzung nach dem Bauernkrieg — aus
Ensisheim und Johann Jakob Schmidlin, der letztere zum Registrator, bestallt und im
Juli bzw. August 1537 vereidigt.30 In seinem Eid schwor er auf den Landesflirsten
und verpflichtete sich, sein „aufsehen auf den herrn cannzler unnd in denselben ab-
wesen auf sein verwallter zu haben, unnd was euch derselb cannzler oder sein ver-
wallter in cannzley hanndeln zu registriern befehlen werden, dasselb unverzogennd-
lich unnd fleissig zuverrichten unnd euch zue gewonndlichen zeitten bey der cannzley
zuerscheinen befleisen, der kü. Mt. unnd der partheyen Sachen getrewlich furdern

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