Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 126
(PDF, 38 MB)
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seine Sichtweise aller Verhandlungen gehen deutlich vom dritten Stand aus und die
Sprechweise „allhier", wenn der Protokollant von Ensisheim schreibt, läßt auf die
Ensisheimer Herkunft schließen.92 Daher berichtet er auch hauptsächlich über die
in Ensisheim stattfindenden oder zumindest die Stände in Elsaß und Sundgau betreffenden
Landtagsverhandlungen, während die Verhandlungen im Breisgau und
Schwarzwald weitgehend fehlen. Dieser Sichtwinkel entspricht der Gliederung der
Landstände, die sich um 1518 durch den Zusammenschluß von Prälaten und Ritterschaft
beider Rheinseiten zu jeweils einer Korporation verbanden, während die Städte
und Landschaften als jeweils links- bzw. rechtsrheinische Korporation auch weiterhin
bestehen blieben. Zuvor bestanden auf beiden Rheinseiten oder „Gestaden" jeweils
drei Landstände.93 Weitere drei Protokollbände enthalten lediglich den zusammengebundenen
offiziell ausgetauschten Schriftwechsel der Landtage, der die Zeiträume
1583-1591, 1592-1596/97 und 1600-1610 umfaßt.94 Ergänzt werden diese in Colmar
aufbewahrten Bände von einem Einzelstück der Bibliotheque nationale et universitäre
de Strasbourg (Ms 845), das den Zeitraum von 1523—1584 umfaßt.95

Während eine Sammelhandschrift des Villinger Stadtarchivs ebenfalls nur zahlreiche
offizielle Schriftstücke der Landtagsverhandlungen, mehr oder weniger geordnet,
in einem foliierten und unfoliierten Teil zusammenbindet, besteht ihre Bedeutung gerade
darin, daß sie bereits 1507 beginnt und mehr als ein halbes Jahrhundert umfaßt
.96 Die wertvollsten Informationen über die Abfassung und damit die Aufbewahrung
der „Landschaftsbücher" liefern aber die Protokollserien des Stadtarchives
Freiburg. So beginnen die Bände, die das 16. Jahrhundert betreffen, mit folgenden
Eintragungen:

[1.] „In disem buch seind alle acta und was uff gemeinen landttagen in disen vordem
landen tractiert, under mir, Jos Gundersheimer, Stattschreiber zu Freiburg, angefangen
zubeschreiben anno XVc XXXXII."97

[2.] „Landtagshandlungen löbl. landtstandts vö landen der stätt undt landtschafft von
Juli 1557 bis ao 1622, zusamen getragen durch Johann Baptista Stendlin von
Grünsperg, comsal. phil. unnd beder rechtn doctora, lobl vö regierung und lobl.
vö landsta. der stätt und landtschafft, auch regiments advocat und synd. etc."

[3.] „Hierinn werden begriffen ungeverlich alle handlungen, so uff gemeinen landt
unnd ausschüsßtagen tractiert und verrichtet worden, vom 1567ten jar anfahend,
durch mich, Johann Heinrich Schmidlin, Stattschreibern zu Freiburg, nach dem
ich anno 74 an dienst komen, sovil ich finden mögen und von nötten geachtet
zusammen gelesen."

[4J „Prothocoll des loblichen standts von statten unnd landtschafften vorder österreichischen
lannden anno etc. 80 von doctor Michael Textorn wolermelts Standts
advocaten angefangen." usw.
Betrachtet man diese „Protokollreihen" unter den Aspekten der Verfasser und der
Zeiträume, ergibt sich für die ersten 10 Bände der Reihe der Landtagsprotokolle, die
bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts 35 Bände umfassen, das folgende Schema:

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