http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1989/0129
Band
Zeitraum
Verfasser/ angelegt von
1
1542-1567
Jos Gundersheimer
Stadtschreiber
2
1557/1621-1622
Dr Johann Bantist Stendlin von
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Grünsperg, Syndikus der Städte
und Landschaften
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3
1567-1577
Johann Heinrich Schmidlin,
Stadtschreiber
4
1580-1584
Dr. Michael Textor,
drittständischer Syndikus
5
1580-1590
Dr. Michael Textor,
drittständischer Syndikus
6
1584-1589
Dr. Michael Textor,
drittständischer Syndikus
7
1590-1600
Dr. Michael Textor,
drittständischer Syndikus
8
1591-1597
Dr. Michael Textor,
drittständischer Syndikus
9
1596/1617-1663
Dr. Johann Baptist Stendlin von
Grünsperg, Syndikus
10
1597-1608
Dr. Michael Textor,
drittständischer Syndikus und seit
1602 sein Schwiegersohn
Dr. Johann Häring,
drittständischer Syndikus
Diese Aufstellung läßt schnell eine horizontale und vertikale Gliederung der Landtagsprotokolle
erkennen. Der horizontale Einschnitt befindet sich im Jahr 1580, als
die Protokollbände vom neu eingeführten Syndikus erstellt werden, davor hatte diese
Aufgabe der Freiburger Stadtschreiber erledigt. Die vertikale Einteilung ergibt aufgrund
des Zeitraums 1. ein weitgehend ununterbrochen durchlaufende Reihe mit unterschiedlichem
Umfang, 2. eine seit 1580 begonnene „Dezennienreihe", die die
wichtigsten Protokolle im Zehnjahresabstand zusammenfaßt und 3. eine Ergänzungsreihe
aus erheblich späteren Jahren, die ebenfalls noch mit einigen wenigen Stücken
weit zurückgreift, sonst aber weitgehend der ersten Reihe ähnelt.
Aus dem Vorspann des ersten und zweiten Protokollbandes ist zu entnehmen, daß
die Freiburger Stadtschreiber die Landtagsschriften sammelten und in das Protokollbuch
eintrugen. Dabei mußte Johann Heinrich Schmidlin offenbar auch auf vorhandene
Aktenstücke aus der Zeit vor seinem Amtsantritt zurückgreifen und diese nachtragen
. Eine Systematik ist allenfalls von der Chronologie her zu erkennen, die Dr.
Michael Textor durch eine Dezennienfassung neu ordnete. Da alle diese Protokollbände
aber auf Abschriften basieren, sind mit ihnen keinesfalls alle landständischen
Akten erfaßt, sie bieten vielmehr nur eine Auswahl. Inwiefern und seit wann diese
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