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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 170
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1989/0172
gab seinen Auftrag, die Wahl zu beaufsichtigen, bekannt. Vor der Wahl der neuen Äbtissin
hatte der Konvent ihm einen Vermögensstatus des Klosters über die letzten drei
Jahre vorzulegen, um feststellen zu können, ob die finanziellen Verhältnisse geordnet
waren. Er hatte ihm ferner die Schlüssel für Speicher und Keller zu übergeben zum
Zeichen der dem Landesherrn zustehenden oberkastenvogteilichen Gerechtsame. Es
wurde ferner ein Verzeichnis der wählenden und der wählbaren Klosterfrauen mit
Angaben über Alter und Geburtsort verlangt.

Priorin und Subpriorin dankten in ihrer Antwort namens ihres Kapitels und baten,
die Wahl am nächsten Vormittag durchführen zu dürfen. Sie übergaben die vorbereitete
Vermögensrechnung, ein Verzeichnis der Klosterfrauen und die Schlüssel.

Der Landeskommissar genehmigte den morgigen Wahltag und machte dann noch
Ausführungen über die erforderlichen Qualitäten der zu wählenden Äbtissin. Am andern
Morgen zog sich die „Commissio", nachdem sie der Messe beigewohnt hatte,
auf ihre Zimmer zurück, während die „Capitularinnen nach herkömmlichermaßen
verschloßenen Thüren zur Wahl" schritten.

Das Präsidium über die Wahl führte der Abt von Tennenbach.4 Als Wahlleitung
(Scrutatorium) amteten der Pater Statthalter zu Ebringen, also ein Benediktiner von
St. Gallen, und der Pater Prior der Augustiner in Freiburg. Wahlzeugen waren die
Guardiane der Franziskaner und der Kapuziner von Freiburg. Der Tennenbacher Pater
Leopold Storp war „geistlicher Wahl-Secretarius". Er teilte gegen halb elf Uhr
dem Landeskommissar in Anwesenheit der Scrutatoren und der Wahlzeugen mit, daß
im ersten Wahlgang „die Abdißin Wahl auf die Frau Francisca von Thum und Vales-
sina [richtig Valsassina], gebürtig aus dem St. Gallischen in der Schweiz und imma-
triculiert bey der Ritterschaft im Hegaw und Bodensee eminenter Majora canonice
ausgefallen seye". Er wurde gebeten, die Ratifikation zu erteilen, obwohl die Gewählte
nicht aus Österreich stamme, aber wegen ihrer Gottesfurcht und „sonstigen
ausnehmenden guten Eigenschaften" eine dem Erzhaus Österreich angenehme Person
sein dürfte. Der Landeskommissar zeigte an, daß er die Wahl unter dem üblichen
Vorbehalt gutheiße. Danach führte er die neue Äbtissin in Gegenwart der an der Wahl
beteiligten Geistlichen und in Gegenwart des ganzen Konvents in die Abtei und zeigte
sein „Vergnügen über die so wohl ausgefallene Wahl". Er erinnerte die „neo Electam"
an ihre Pflicht, „die Ehre Gottes zu befördern, gute Ordnung und klösterliche Disci-
plin zu handhaben und dem allerdurchlauchtigsten Erzhaus Österreich jederzeit die
alleruntertänigste Treu, Devotion und Gehorsam unverbrüchlich zu leisten." Am
Ende übergab der Landeskommissar der Gewählten die Schlüssel als Zeichen ihrer
weltlichen Herrschaftsbefugnisse und stellte sie in ihrer neuen Eigenschaft den anwesenden
Beamten und dem gesamten Kapitel vor. Danach geleitete er die neue Äbtissin
vor die Klostertür und präsentierte sie „den daselbst auf Commissionsbefehl anwes-
senden Beamten und Vögten Johann Stoltz in Güntersthal, Mathias Ernst zu Neuhäusern
und Fischbach, Mathias Faller zu Grezhausen und häufig Versammelten nieder
Gerichts Unterthanen [Bevölkerung von Günterstal und den andern genannten Orten]
mit der ausdrücklichen Erinnerung..., daß sie gegenwärtiger Frau Abdißin den gehörigen
Respect und schuldigen Gehorsam leisten sollen, ... welches dan auch Sam-
mentliche ... der neu erwöhlten Abdißin durch das bey dortigen Wahlen herkömmliche
Hand Gelübd angelobt haben."

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