Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 171
(PDF, 38 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1989/0173
Nach der Rückkehr in die Abteigebäude versprach die Äbtissin „ Alleruntertänigste
Devotion und Gehorsam" gegen Kaiserin (Maria Theresia), Mitregent (Joseph II.)
und Erzhaus und empfahl sich auch der landesherrlichen Regierung. Bei dem später
folgenden Mittagessen wurde unter Abfeuerung der „Böller" auf die Gesundheit der
Kaiserin, des Mitregenten und des Erzhauses getrunken. Nach Abschluß des Mahls
wurde das „Commissional" an seine Wagen geleitet und fuhr — wieder unter Abfeuerung
von Böllern — nach Ebnet bzw. Freiburg zurück.

Mit Schreiben vom 16.11.1770 teilte der Konvent von Günterstal der Regierung in
Freiburg formell mit,5 daß „bey der am 13. 11. vorgegangen canonischen Wahl ...
die abbteyliche Würde der Frau Maria Francisca von Thum und Valsassina ist übertragen
worden." Es wurde ferner ein günstiger Bericht an die Kaiserin erbeten, um
eine möglichst rasche Bestätigung der Wahl zu erhalten. In der Vorlage der V. Ö. Regierung
und Kammer an die Böhmische und Österreichische Hofkanzlei vom
18.12.17706 wird ausgeführt, daß sich „das Gotteshaus denen allerhöchsten Anordnungen
durchaus gefügt" habe. „Was die Person der Abdißin, derselben Tugent und
Vernunft angehet, leiden diese keine Aufstellung". Auch wegen ihrer Herkunft aus
dem St. Gallischen werden keine Einwendungen erhoben. Dagegen „seye das Gotteshaus
aber zu erinnern, durch Führung einer beßeren Wirtschaft auf Tilgung der pas-
sivi fürzudenken". Die Bestätigung der Wahl erfolgte am 26. 1. 1771, wovon der Wahlkommissar
Frh. von Sickingen unter dem 9.3.1771 Kenntnis erhielt.7

Abb. I Ansicht von Günterstal (1. H. 19. Jh.). Stich von J. M. Schermer. (GLA J B Baden/3 Bi. 12)

171


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1989/0173