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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 175
(PDF, 38 MB)
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boten, 72 fl 22 kr, also fast soviel wie der obengenannte Michel Flamm, mit dem sie
mutmaßlich verwandt war. Der jeweilige Verdienst bestand aus barem Lohn, Kostgeld
und den Aufwendungen für die Kleidung. Alle genannten Beträge sind auf das Jahr
gerechnet.

Neben diesen festangestellten Dienstboten beschäftigte das Kloster aber noch zahlreiche
Taglöhner, insbesonders in den Sommermonaten. „Zur Heu- und Ohmetzeit"
konnte das Kloster auch noch auf „die schuldigen Frohndienste" seiner „Untertha-
nen" zurückgreifen, denen für ihre Arbeit nur „die Kost ohne Lohn abgereicht"
wurde.

Nach dem Stand von 1780 belief sich die Zahl der Klosterinsassen und der Dienstboten
in Günterstal auf 61 Personen, für die die Äbtissin verantwortlich zu sorgen
hatte.25 Dies war aber nur ein Teil der vom Kloster abhängigen Personen. Eine
„Vermögensfaßion des Klosters Günthersthal im Breysgau, was solches an liegenden
Gütern, Capitalien und sonstigen Einkünften besitzet" vom 13. 4. 177226 gibt Auskunft
über das weitere Vermögen. Es bestand aus: der Herrschaft Günterstal, der
Herrschaft Grezhausen, dem Gut Mundenhofen und der Herrschaft Neuhäuser und
Fischbach.

Eine Gewichtung des Wertes der einzelnen Herrschaften ergibt sich aus dem jährlichen
Ertrag, der für Günterstal mit 571 fl, für Grezhausen mit 1130 fl, für Mundenhofen
mit 615 fl und für Neuhäuser und Fischbach mit 90 fl beziffert wurde.

An anderer Stelle ist der Erwerb der einzelnen Besitztümer beschrieben.27 Für
das „Thal Güntersthal" ist ausgeführt: „Die hierwegen vorhandenen Documenta belehren
umständlich, dass selbes in anno 1245 mit Unterthanen, Gütern, Höh- und niederen
Jurisdiction von St. Peter seye erkauft worden." Diese Darstellung ist zutreffend
. St. Peter hat zwischen 1111 und 113028 „Guntherisdal" von einem Edlen von
Wolfenweiler erworben. Auf Veranlassung Papst Gregors IX. intervenierte der Bischof
von Konstanz zugunsten des Klosters Günterstal, worauf die Benediktiner von
St. Peter 1245 diesen Besitz gegen einen Hof in Scherzingen und ein Aufgeld von
20 Mark Silber tauschten.29 Zur Ablösung ihrer Vögteirechte erhielten die Grafen
von Freiburg Klosterbesitz in Geroldstal und acht Mark Silber.30 Neben diesem erworbenen
besaß das Kloster Günterstal weiteren Besitz aus der väterlichen Erbschaft
der ersten Äbtissin Adelheid sowie deren Schwester, der „in der Veste Küpburg mit
dem hinteren Thale, in zwei Höfen in Scherzingen und etlichen Gütern zu Geroldsthal
" bestand.31

Der Bannbezirk und die Besitzverhältnisse des Klosters in Günterstal sollen nun
an Hand des „Geometrischen Plans"32 von 1773 beschrieben werden. Der geschworene
Feldmesser Joseph Kränkhel, der diesen Plan gefertigt hatte, ergänzte ihn durch
eine ausführliche handschriftliche Grenzbeschreibung nach Maßgabe der 1762 verfaßten
Protokolle.33 Seine Bannbeschreibung beginnt an der „Wuhnhalten". Die
Banngrenze führt über den jetzigen Spemannplatz zum Kunacker und von dort über
den Illenberg (Hilleberg) zum Horber Stutz. Rechtwinklig abbiegend überquert die
Banngrenze die Talsohle bei der vorderen Horbener Mühle und erreicht beim Sohlacker
die Kammlinie, der sie über den Kybfelsen, Rehhagkopf, Brombergkopf folgt.
Sie überschreitet bei den jetzigen Kleingärten die vordere Talsohle und endet an der
Wönnhalde.

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