Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 177
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1989/0179
Der „Geometrische Plan" selbst zeigt den Jurisdiktionsbereich des Klosters und
hierin die Grenzen der Grundstücke, die der Stadt Freiburg, dem Kloster, sowie den
Bewohnern von Günterstal und einigen anderen Eigentümern, wie z. B. dem Vogt von
Horben gehörten. Von der gesamten Gemarkungsfläche von 2170 Jauchert besaß die
Stadt Freiburg 1467 Jauchert, das Kloster lediglich 517 Jauchert, die Gemeindeangehörigen
153 Jauchert und andere Eigentümer 36 Jauchert. Der Grundbesitz der Stadt
Freiburg bestand fast ausschließlich aus Wald (1427 Jauchert), während die Wiesen
und Äcker im Tal überwiegend dem Kloster gehörten. Der Waldbesitz des Klosters
belief sich auf 361 Jauchert. Er zog sich vom Kybfelsen bis ins Tal hin. Dazu zählte
auch ein schmaler Streifen zwischen Kloster und Kunacker. Die Reben des Klosters
an der Wonnhalde umfaßten 8 Jauchert. Von den drei der Abtei gehörenden Fischweihern
lagen zwei in den Silbermatten, das sind die Wiesen unterhalb der Gedenksteine
von 1848, während der dritte Weiher im Hölderle unterhalb des Rebhauses angelegt
war.

Mittelpunkt der Besiedlung des Tals war die Klosteranlage mit Kirche und Friedhof
, dazu die Nebengebäude in der Hirschstraße und die Scheunen auf der anderen
Bachseite. Bachaufwärts im Bereich der ehemaligen Schauinslandwirtschaft lag die
Klostersäge. Zwischen der heutigen Dorfstraße und der Kybfelsenstraße stand bei
dem jetzigen Anwesen Spiecker eine Ziegelhütte.

Abb. 3 Ausschnitt aus dem „Geometrischen Plan" von Kränkhel.

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