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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 179
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1989/0181
Frey gut Mundenhofen, ist solches qua dos zweyer Frauen de Mundenhofen, welche
laut mortuary dahier ihr clösterliches Leben beschloßen, zugefallen."40 Das Gut soll
also, ohne daß eine Zeit angegeben ist, durch zwei Angehörige dieser Familie in das
Klostervermögen eingebracht worden sein. Das Necrologium Günthersthalense führt
aber nur eine Frau — Guota de Mundenhoven — und einen Johannes de Mundenhoven
auf.41 Nach Kolb42 war Mundenhofen „ein Geschenk von Guta von Mundenhofen
, die sich 1230 hier ins Kloster begab." In der Papsturkunde von 1233 ist Mundenhofen
nicht erwähnt43, dagegen hat Papst Innozenz IV. am 9. 2. 1247 dem Kloster
Günterstal diese Besitzung bestätigt.44 Die Schenkung der Guta von Mundenhofen
muß daher nach 1233 und vor 1247 erfolgt sein.

Zu den Herrschaften Neuhäuser und Fischbach (Ortsteile von Kirchzarten) wird
berichtet: „Daß . . . Neuheusern und Fischbach erkaufte und frey adeliche Herrschaften
gewesen, erproben sattsam . . . Caspar von Blumenegk und zum Theil wiederum
St. Peter durch die in annis . . . 1497, 1530 und 1566 eigenhändig ausgefertigte
Kaufbriefe."45 Im Jahre 1497 verkaufte der Ritter Caspar von Blumeneck das Dorf
Fischbach mit allen dazugehörigen Rechten, Gütern und Gefällen und der Gerichtsbarkeit
an den Freiburger Schultheißen Hans Han, der es bald danach an Jakob Mittag
veräußerte. Von diesem erwarb das Kloster 1533 den Ort und erhielt bei dieser
Gelegenheit den Kaufbrief des Caspar von Blumeneck für Hans Han und den Dingrodel
.46 Der Erwerb von Fischbach durch das Kloster ist also eindeutig nachgewiesen,
aber nicht 1530, sondern 1533 und auch nicht direkt von Caspar von Blumeneck. Die
weiter genannte Urkunde von 1566 betrifft Neuhäuser, hat aber keinen Erwerbsvorgang
zum Inhalt.47 Bereits im Urbar von 1344 ist nicht unbedeutender Besitz des
Klosters in Neuhäuser aufgeführt; dessen Erwerb muß daher früher erfolgt sein.48

Neben den Erträgen aus diesen „Herrschaften" hatte das Kloster noch bedeutende
andere Einnahmen. Ein „Bekanntniß der bey dem adelichen Frauenstift Güntersthal
im Jahre 1782 erhobenen, und dermal noch wirklich bestehenden Einkünfte" vom
6. 5. 179049 erwähnt: „Zehnd zu Waltershofen, Oberrimsingen, Güntersthal, Horben
, Biengen, Norsingen, Roßhalten"; ferner Gülten „zu Buchheim, Neuershausen,
Munzingen, Hochdorf, Mördingen, Waltershofen, Oberrimsingen, Niederrimsingen,
Pfaffen- und Ölenschweiler, Heuweiler, Wendlingen und Uffhausen, Kirchzarten,
Oberschafhausen und Bötzingen, Oberbergen, Ebringen, Bitzighofen, Hausen, Krot-
zingen, Biengen, Scherzingen, Freyburg, Heitersheim, Au, Steig, Glotterthal, Lehen
und Betzenhausen, Bollschweil, Zehringen, Horben und Herteren". Die Einnahmen
aus diesen Rechten in rd. 40 Orten des Breisgaus betrugen 1782 über 3000 fl und
machten einen beachtlichen Teil der Gesamteinkünfte des Klosters von 7606 fl aus.

Die Besitzanteile der Günterstäler Nonnen waren in manchen Orten sehr beachtlich
. So wissen wir, daß das Stift nach den Johannitern-Maltesern der zweitgrößte
Grundeigentümer in der „marca" St. Georgen war.50 Das um 1221 gegründete Kloster
hatte wenige Jahre danach bereits Grundbesitz in Uffhausen, denn Papst Gregor
IX. bestätigte 1233 dessen Besitzungen in Boll. Dieser Bollhof ist auch in dem Urbar
von 1344 enthalten, dazu noch weitere Güter, die durch Schenkungen in den Besitz
des Klosters gekommen waren. Das Kloster besaß damals 6 Lehnsgüter mit insgesamt
457 Jauchert. Um 1460 waren sämtliche Güter und Höfe in St. Georgen an einen
Hauptpächter ausgeliehen, der den Bollhof als Pächter selbst bewirtschaftete und die

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