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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 185
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1989/0187
Ziel hatten, den Klosterstand auch im Interesse des Staates zu heben und Fehlent-

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Wicklungen zu beseitigen, begann mit der Übernahme der Regierung durch Joseph IL
nach dem Tod seiner Mutter im Jahre 1780 in den österreichischen Ländern eine an-
dere Einstellung Platz zu greifen. Der Kaiser hatte die „Uberzeugung, daß Orden,
die dem Nächsten keinen Nutzen bringen, auch Gott nicht gefallig sein könnten." Mit
allen Orden, die weder in der Schule noch im Krankendienst tätig seien, solle verfahren
werden wie mit den Jesuiten, deren Orden einige Jahre zuvor aufgehoben worden
war.81 Die kaiserliche Resolution vom 29. 11. 1781 wurde konkretisiert durch das
Klosteraufhebungspatent vom 12. 1. 1782,82 wonach alle Klöster der Kartäuser, des
Kamaldulenserordens und der Eremiten oder sog. Waldbrüder sowie der Karmeliterinnen
, Klarissinnen, Kapuzinerinnen und Franziskanerinnen aufgehoben wurden.

Während ursprünglich nur Klöster beschaulichen Charakters aufgelöst wurden,
zeigten spätere Aufhebungen, die auf anderen Gründen beruhten, die generelle Abneigung
des Kaisers und der Regierung gegen die Klöster. Mit Hilfe der sich aus den
Klosteraufhebungen ergebenden Mittel sollte dem sog. Religionsfonds die finanzielle
Ausstattung verschafft werden, um die Versorgung der ehemaligen Klosterinsassen
sicherzustellen, neue Pfarreien zu schaffen und verschiedene sonstige Maßnahmen zu
ermöglichen.

Die Frage der Klosteraufhebungen beherrschte in dieser Zeit das Leben in den Klöstern
auch der vorderösterreichischen Lande. Die Informationen und Berichte aus
Wien wurden zwischen den Klöstern und ihren Oberen ausgetauscht und boten zu
zahlreichen Spekulationen Anlaß. So wollte jemand erfahren haben, nur die Frauenklöster
sollten aufgelöst werden mit Ausnahme der Ursulinen, die als Schulschwestern
tätig waren. „Schon weiss man, in Günterstal werde der Anfang gemacht."83
Man war sich im Klaren darüber, daß Klosteraufhebungen anstanden, aber offen war,
wen es treffen würde.

Im Breisgau bestanden um 1780 36 Männer- und Frauenklöster. Die Frauenklöster
hatten (1781) einen Personalstand von 179 Chorfrauen und 65 Laienschwestern, also
insgesamt 244 Ordensangehörigen. Die finanzielle Ausstattung der Klöster war sehr
unterschiedlich. Die Günterstäler Zisterzienserinnen waren mit einem Vermögen von
343 239 fl das reichste Kloster (29 Klosterangehörige), während die Freiburger Dominikanerinnen
lediglich über ein Vermögen von 4 320 fl (16 Klosterinsassen) verfügten
.84

Der vorderösterreichische Breisgau hatte nach dem Stand von 1782 78 098 Einwohner
weiblichen Geschlechts, die auf 430 Ortschaften verteilt waren. Auf rund 310 Einwohner
weiblichen Geschlechts entfiel daher eine Ordensangehörige und im Durchschnitt
kam nicht einmal eine Klosterangehörige auf eine Ortschaft.85

Von den Wiener Behörden wurden im Februar 1782 nur ein Männerkloster, und
zwar die Kartause in Freiburg, aber alle 9 Frauenklöster mit Ausnahme der drei Zisterzienserinnenstifte
und des fürstlichen Stiftes in Säckingen zur Aufhebung bestimmt
. Die letzteren blieben auch nach langen und komplizierten Verhandlungen
1787, als die Aufhebung der breisgauischen Frauenklöster endigte, erhalten, da die
Landstände und hier besonders der Ritterstand mit allen Mitteln für sie eingetreten
waren, um nicht die Versorgungsstätten für die Töchter des Adels zu verlieren.86

Die genannten Stifte hatten 1782 die Aufforderung erhalten, sich selbst zu äußern

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