Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 186
(PDF, 38 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1989/0188
über Wünsche zum Weiterbestehen und zur Frage, wie sie im Interesse des Landes
zu irgendwelchen Aufgaben verwendet werden könnten. „Günterstal, welches 18 Insassen
zählte, wollte weder zur Schule verwendet werden, da seine Leute meist über
40 Jahre alt seien und die zum Lehrfach nötigen Kenntnisse nicht besäßen, noch zur
Krankenpflege, da die meisten von ihnen sich in der Jugend mit diesem ekelhaften
Dienst nicht bekannt gemacht hätten, wozu sie Geburt, Erziehung und der itzige
Stand, auf welchen sie ihre Gelübde abgelegt, nicht eingerichtet habe! Sie wünschten
ihre Ordensregel zeitlebens beizubehalten und erhofften, umsomehr weiterbestehen
zu dürfen, als ihr Haus nicht durch Fundation entstanden, sondern von adeligen
Frauen selbst gegründet sei. Sollte ihnen der Weiterbestand versagt werden, so erböten
sie sich, zur Versorgung des verarmten Adels in ein weltliches Damenstift sich
zu ändern, indem nach und nach bei Verminderung der Mitgliederzahl jeweils adelige
Fräuleins ohne Gelübde aufgenommen würden." Ähnlich hatte sich auch Ohlsberg
— wohl nach Absprache — geäußert, während die Wonnentaler Klosterfrauen, mut-

* •

maßlich auf Grund des stärker bürgerlich geprägten Konvents, sich zur Übernahme
eines Pensionats oder falls dies nicht genehmigt werden könnte, zur Übernahme der
Normalschule von Kenzingen bereit erklärt hatten. Auf Drängen des Abtes von Tennenbach
waren Günterstal und Ohlsberg im August 1782 „zur Übernahme adeliger
Kostgängerinnen", also zur Errichtung eines Pensionats bereit.

Der landständische Konseß berichtete erst 1784 nach Wien und befürwortete hierbei
den Weiterbestand Günterstals (und der beiden andern Zisterzienserinnenklöster) und
dessen Umwandlung in ein adeliges Pensionat. Dadurch würde teures Geld im Lande
bleiben. Auch würden im Falle der Aufhebung der Stifte deren im Ausland (d. h. die
im nicht österreichischen Gebiete der Umgebung) liegende Güter verloren gehen.

Die Hofresolution vom 30. 9. 1786 hat dann den vorderösterreichischen Frauenklöstern
„ungeschmälerten Bestand" zugesichert.57

Zwar griff Kaiser Leopold, der Nachfolger des 1790 verstorbenen Joseph IL, die
Frage der Umgestaltung der Frauenstifte nochmals auf, die Angelegenheit erledigte
sich aber 1791 in kurzer Zeit, so daß diese Klöster und damit auch Günterstal erhalten
blieben.

Zeitlich parallel zu den Klosteraufhebungen und damit finanziell verbunden, lief
eine andere kirchliche Reform, die unter dem Begriff „Pfarreinrichtung" in die Kirchengeschichte
Vorderösterreichs eingegangen ist. Es handelte sich um eine grundsätzliche
Verbesserung der Einteilung und Vermehrung der Pfarreien mit dem Ziel,
eine effizientere Seelsorge zu erreichen. Es gab damals Pfarreien, die zahlreiche Ortschaften
, die weit abgelegen waren, umfaßten. Ein regelmäßiger Gottesdienstbesuch
konnte daher nicht immer erwartet werden. In Günterstal gab es die um 1730 errichtete
barocke Klosterkirche, die aber nur für die Klosterangehörigen und deren Bedienstete
bestimmt war. Die Bewohner Günterstals gehörten pfarrlich nach Merzhausen
zusammen mit denen von Au und Horben. Für gelegentliche Gottesdienste stand
die St. Mathiaskapelle zur Verfügung. Zu den regelmäßigen sonntäglichen Gottesdiensten
einschließlich Taufen und Beerdigungen mußten die Günterstäler über den
Berg beim jetzigen Spemannplatz nach Merzhausen.

Nach mehrjährigen Verhandlungen erging am 30. 9. 1786 ein Hofdekret für eine
neue Pfarreinrichtung. Bereits am 2. 11. 1786 wurde dem Pfarrer von Merzhausen un-

186


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1989/0188