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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 277
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schieden. Das Gegenkonzept der von der Sozialdemokratie geführten Kassen, eine
Bekämpfung der Krankheitsursachen im sozialen Bereich aufzubauen, wurde gleich-
zeitig durch die auch von der Sozialdemokratie stark betonte Expertenrolle der Arzte
unterminiert. Im Krankenhaus und in der Privatpraxis hatten sie diese Expertenrolle
schon unbestritten, im Armenwesen war der Ubergang zur geschlossenen Anstaltspflege
, zur „modernen Krankenanstalt", wie Eschle es formulierte, der Hebel, auch
hier die alleinige Kompetenz zu gewinnen. Konsequenterweise war die Tätigkeit der
Anstaltsärzte nur noch zum geringsten Teil Therapie, sondern Begutachtung und Organisation
. Ihre medizinische Kompetenz erweiterte sich zu einer umfassenden sozialen
Kompetenz für die Anstaltsinsassen, ohne daß parallel dazu für die Anstaltsärzte
eine wirksame Kontrollinstanz aufgebaut wurde.

Quellen

Generallandesarchiv Karlsruhe: Die Kreispflegeanstalt Freiburg 1876 1891, Badisches Ministerium des
Inneren, 236/14779

Badisches Finanzministerium Freiburg. Die Vorlagen des Kreisraths Freiburg 1923 1938, 237/43022
Staatsanwaltschaft Freiburg: Strafsachen gegen Dr. Arthur Schreck und Dr. Josef Sprauer wegen Verbre

chens gegen die Menschlichkeit, 1 KS 5/48
Staatsarchiv Freiburg: Die Vorlagen des Kreisraths Freiburg 1888 1921, X 15 a Z b.
Stadtarchiv Freiburg: C2 4 13, C2 79/2 9, C3 212 4, C3 424 1, C3 424 2, C3 424 3, C3 424 5,

C3 462 2, C4 X/18 15, C4 XVII/11 54, C4 XVII/13 10, C4 XVII/13-14.
Geschäftsbericht über die öffentliche Armenpflege und Fürsorge der Stadt Freiburg im Breisgau für die

Zeit von 1914 25, 1926 30, Freiburg, 1927 ff.
Vorschriften über die Öffentliche Armenpflege in der Stadt Freiburg, den 1. Mai 1898, Freiburg, 1898.

Anmerkungen

1 Dieser Aufsatz ist die Zusammenfassung einer Dissertation, die am Lehrstuhl für Geschichte der Me
dizin der Universität Freiburg unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. med. Seidler, dem ich für seine
freundliche Beratung danken möchte, verfaßt wurde.

2 R. Koselleck, Preußen zwischen Reform und Revolution, Stuttgart 1967, S. 630; W. Köllmann,
Bevölkerungsgeschichte 1800 1970, in: Handbuch der deutschen Wirtschafts und Sozialgeschichte,
hg. von H. Aubin und W. Zorn, Band 2, Stuttgart 1976, S. 9.

3 K. Stiefel, Baden 1668 bis 1952, Band I/II, Karlsruhe 1978, S. 1129 1132.

4 Entstehung und Wirksamkeit des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit in: General
bericht über die Tätigkeit des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit während der
ersten 15 Jahre seines Bestehens 1880 1895 in: Schriften des Deutschen Vereins für Armenpflege und
Wohlthätigkeit, Heft 24, Leipzig 1896 S. 1 15; Generalbericht zum 25jährigen Bestehen des Deut
sehen Vereins für Armenpflege für Wohlthätigkeit, 72. Heft, Leipzig 1905, S. 1 28; F.C.R. Eschle,
Die geschlossene Armenpflege, in: Schriften des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätig
keit, 65. Heft, Leipzig 1903, S. 97 138.

5 F. Goldmann, Siechenhäuser und Altersheime. Sonderabdruck aus: Handbuch der sozialen Hygiene
und Gesundheitsfürsorge, hg. von A. Gottstein et al., Band 6, Berlin 1926, S. 102 ff.

6 Goldmann, ebd., S. 104.

7 Aus 93 Anstalten im Reichsgebiet mit 33000 Insassen 1877 waren 1904 180 Anstalten mit 112000 In
sassen geworden. Vgl. Dirk Blasius, Der verwaltete Wahnsinn. Eine Sozialgeschichte des Irrenhau
ses, Frankfurt 1980, S. 69.

s Zum Armenwesen allgemein vgl.: E. Münsterberg, Die deutsche Armengesetzgebung und das Ma
terial zu ihrer Reform. (Staats und socialwissenschaftliche Forschungen, hg. von G. Schmoller,
Band 6.4), Leipzig 1887, und Ch. Sachsse, F. Tennstedt, Geschichte der Armenfürsorge in
Deutschland vom Spätmittelalter bis zum Ersten Weltkrieg, Stuttgart 1980.

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