Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0023
nicht immer deutlich erkennbar wird. Wenn beispielsweise zwei Hausbesitzer mit
gleichen Familiennamen und gleich hoher Zinszahlung unmittelbar nebeneinander
aufgeführt werden, entsteht die Vermutung, daß es sich dabei um gemeinsames oder
geteiltes Eigentum einer einzigen Hofstätte handeln könnte.147 Genau feststellbar ist
dies aus dem HStV freilich nicht. Es ist aber leicht einzusehen, daß dadurch der Ver-
such scheitern muß, die Angaben des HStV in Ubereinstimmung mit dem Hofstättenplan
Wampes von 1798 zu bringen, wo diese erstmals genau erkennbar werden»148
Hinzuzufügen ist, daß offenbar im Laufe der Jahrhunderte zahlreiche Häuser in Verfall
gerieten, worüber immer wieder Klage erhoben wurde.149 Die Stadt ließ sich sogar
1466 von Kaiser Friedrich III. das Recht erteilen, in solchen Fällen die betreffenden
, leerstehenden Hofstätten einziehen zu dürfen.150

Weitere Schwierigkeiten für solche Identifizierungsversuche älterer Hofstätten mit
der neuzeitlichen Bebauung entstehen dadurch, daß einige Bewohner bereits 1319 sich
im Besitz zweier oder sogar mehrerer Hofstätten, Häuser, Ställe, Scheunen oder Gärten
befanden.151 Die „Kommission" verzeichnete diese oft über die gesamte Stadt
verteilten Besitzungen eines Bewohners gemeinsam an der Stelle, wo der Besitzer seinen
damaligen Wohnsitz hatte. Die Verzeichnung der an anderer Stelle gelegenen
Grundstücke war aber oft so knapp, daß es in vielen Fällen sehr schwierig ist, deren
Lage genauer festzulegen. Hier ist einer der Gründe dafür zu suchen, daß ich es trotz
der Ermittlung sehr umfangreichen weiteren Materials aufgeben mußte, eine
Deckung der Angaben des HStV mit dem Grundstücksplan Wampes von 1798 und
mit Grundstücksverzeichnissen des früheren 19. Jahrhunderts zu versuchen.152

Die noch verhältnismäßig spärlich im HStV vorkommenden Eigennamen der Häuser
erweckten die Hoffnung, daß es unter Beiziehung jüngerer Quellen gelingen
könnte, derartige Gebäude topographisch genauer festzulegen. Leider erweist sich
auch dies häufig als unmöglich, weil derartige Namen, insbesondere von mit sogenannten
Schildgerechtigkeiten versehenen Gasthäusern, später auf andere Häuser
übertragen werden konnten.153 Ein Beispiel bietet das angesehene Gasthaus zum
Salmen, das seinen ursprünglichen Platz unmittelbar nördlich vom heutigen Kapftor
in der westlichen Goldengasse besaß,154 Aus diesem Grunde wurde das Kapftor später
zeitweilig sogar als Salmentor bezeichnet.155 Nachdem das Haus wegen Baufälligkeit
aufgegeben werden mußte, wurde wohl im 18. Jahrhundert ein neuer Gasthof
zum Salmen in der Neugasse errichtet.156 Zahlreiche Vorgänge ähnlicher Art müssen
wir hier übergehen.

Da es im Mittelalter keine amtlich festgelegten Bezeichnungen für die Tore und
auch für die Straßen einer Stadt gab, nimmt es nicht wunder, wenn deren Namen häufig
wechselten und daher auch in dieser Beziehung topographische Festlegungen sehr
erschwert werden.157 Auf die Namen der verschiedenen Stadttore müssen wir unten
noch zurückkommen, da hier der entsprechende Ansatzpunkt für die Gesamtinterpre™
tation des HStV zu suchen ist.35S Dafür gehen wir hinsichtlich der wechselnden Namen
von Straßen als Beispiel auf die heutige Rheinstraße (im 19, Jahrhundert Lammgasse
, später zeitweilig Bahnhofstraße) ein. Nach dem HStV (6, 103; 38,6 + 8) wurde
die genannte Straße und vielleicht auch der jetzige Ziegelhof mitsamt der Spitalgasse
anfangs nach der Angehörigen einer Breisacher patrizischen Familie als Müllheime-
ringasse bezeichnet.159 Daraus wurde bereits seit dem 15. Jahrhundert Müllhengasse

21


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0023