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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0052
Abb. 2 Der jüngere, 1373 vom Kloster erworbene Stadthof in der Gerberau;
Ausschnitt aus dem Sickingerplan (Nr. 35). (Stadtarchiv Freiburg)

Konrad war also der weltliche Verwalter des alten Stadthofes, dessen landwirtschaftliche
Güter ihm zur Bewirtschaftung als Lehen übertragen wurden. Er verpflichtete
sich „daz er (und seine Erben) trager sin soltent umb den zins, den zu disen ziten
der Schower git" von anderen, zum Hof gehörenden landwirtschaftlichen Besitzungen
. 1523 verlieh der Abt des Klosters „unsers gotzhuß hoff by Friburg gelegen" gegen
einen jährlichen Zins von 12 Pfund 8 Schilling auf 10 Jahre. Eindeutig handelt
es sich hier um den älteren, vor der Stadtmauer gelegenen Hof, da ausdrücklich vom
Hof bei und nicht in Freiburg die Rede ist.45 Obwohl expressis verbis von einem
Hof die Rede ist, werden jetzt nur landwirtschaftliche Güter aufgelistet, die stets in
gutem Zustand gehalten werden sollen. Ein Hofverwalter bzw. Meiger wird nicht erwähnt
. Verwalteten die Mönche den Hof inzwischen wieder in eigener Regie? Einzig
Wasserrechte werden genannt, die von den Lehensträgern der Agrarflächen nicht
weiter verpachtet werden dürfen.

Nach dem Erwerb des neuen Stadthofes innerhalb der Stadtbefestigung (1373)
gaben die Mönche die agrarischen Nutzflächen des alten Hofes als Lehen aus und
setzten einen weltlichen Verwalter ein. Wie die Nennungen dieses Hofes in Doku-

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