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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0054
burger Besitz zuständig,59 wobei nicht sicher zu klären ist, ob sie im Rahmen ihrer
Aufgaben längere Zeit oder vielleicht sogar permanent in der Stadt residierten. Letzteres
ist für die Zisterzienserklöster Schönau und Bebenhausen überliefert. Die Großkeller
hatten ihren Hauptsitz nicht mehr im Kloster selbst, sondern in dem bedeutendsten
Stadthof in Heidelberg bzw. Tübingen.60 Mitte des 15. Jahrhunderts tritt
eine sichtbare Änderung hinsichtlich der Rekrutierung der Freiburger Schaffner zu
Tage. 1456/57 finden wir Franz Rapp, 1460 bis 1462 Hans Werner Gratwol in dieser
Stellung.61 Damit traten offensichtlich nicht zum Kloster gehörende Laien bei der
Verwaltung des klösterlichen Besitzes für einige wenige Jahre in Erscheinung. Claus
Schreyer erscheint als Großkeller zwischen 1462 und 1473 als Vertreter in klösterlichen
Angelegenheiten ebenso wie sein Nachfolger Niclaus Schmid (1476—1482).62
Manchmal trat der Abt selbst vor Gericht auf.63 Ab 1487 finden wir mit Ambrosius
Rotenkopf wieder einen Weltlichen in dieser Position,64

Bis zur Mitte des 15, Jahrhunderts nahmen die Tennenbacher ihre weltlichen Angelegenheiten
selbst in die Hand, gewährten weltlichen Personen kaum Einblick in die
Klosterwirtschaft. Ob nun der Großkeller, der an der Spitze der klösterlichen Wirtschaftsverwaltung
stand, auch als Hofverwalter anzusprechen ist, läßt sich nicht eindeutig
beweisen. Vielleicht rangierte unter ihm im Stadthof in der Schneckenvorstadt
ein weiterer Klosterangehöriger, Mönch oder Laienbruder, der die täglich anfallen™
den Arbeiten organisierte und den Großkeller in Zeiten der Abwesenheit vertrat. Die
große Bedeutung des Freiburger Besitzes veranlaßte das Kloster bis in die zweite
Hälfte des 15, Jahrhunderts, diesen dem Kompetenzbereich des obersten Wirtschaftsverwalters
direkt einzugliedern. In und um Kenzingen hingegen, wo sich gleichfalls
ein Besitzschwerpunkt Tennenbachs gebildet hatte, richtete man zu Ende des Mittelalters
einen eigenen Verwaltungsbezirk unter klösterlicher Aufsicht ein, dessen Mittelpunkt
der dortige Stadthof bildete. So waren 1485 die Mönche Hans von Baden und
Michel Syetz von Malterdingen als „Schaffner des jetztbedachten gotzhuß in der pfleg
Kenzingen" tätig. Natürlich darf man hier keinesfalls von einer Fortsetzung des
Eigenbaus im Sinne einer GrangienWirtschaft sprechen. Die zu dem Stadthof gehörenden
Agrarflächen waren an Freiburger bzw. Kenzinger Einwohner verpachtet, so
daß den Stadthofverwaltern hinsichtlich der landwirtschaftlichen Güter Aufgaben als
Aufsichts- und Kontrollorgane, Zinssammelstellen und der Aushandlung von Verpachtungsverträgen
zukamen. Die Höfe waren allenfalls Gutsbetriebe, wurden nicht
mehr in der Form der zisterziensischen Konversenwirtschaft geführt.66

Allerdings wäre es Tennenbach in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts auch
nicht mehr möglich gewesen, Klosterangehörige für das „officium" Freiburg einzusetzen
,67 da die Stadt derartige Bestrebungen verhinderte. Ein damals zwischen der
Herrschaft, der Stadt und den Klöstern geschlossener Vertrag, der eindeutig auf Ini-
tiative Freiburgs zurückgeht, legte folgendes fest:68 „Item das och die closter alle by
dem iren beliben und der rate zu Fryburg gewalt haben solle, darzuzusetzen und mit
pflegern nach notdurfft zufursehen und in der weltlichheit zu regieren " Damit garantierte
man zwar den Besitz der Klöster innerhalb der Stadtmauern, unterstellte die
klösterlichen Aktivitäten in der Stadt aber Freiburger Bürgern als Schaffner und Pfleger
. Tennenbach konnte der Stadt zwar Einblicke in den Gesamtklosterhaushalt verweigern
, jedoch standen von nun an der gesamte Freiburger Besitz und die damit ver-

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