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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0055
bundenen Transaktionen unter der Aufsicht eines Freiburger Bürgers, Ein um 1489
angefertigtes Zinsverzeichnis mit dem Titel „zins rotulus zu dem Freyburger amt gehörig
" rechnet Ebringen, Ihringen, Opfingen und Biengen zum Amt Freiburg,69 so
daß diese Orte gleichfalls dem Freiburger Schaffner unterstanden, 1503 weilte der
Freiburger Schaffner Wernlin Küchlin daher bei der Zinsemeuerung in Opfingen,70
wohingegen einige Jahre zuvor (1489) der damals amtierende Großkeller die Zinserneuerung
in Ebringen selbst leitete.71 Bis 1482/87 konnte Tennenbach offensichtlich
seine Autonomie in der Breisgaustadt weitgehend wahren, ehe mit Ambrosius Roten-
kopf wieder ein weltlicher Verwalter sichtbar wird. Ab dann rekrutierten sich die
Schafftier nur noch aus der Freiburger Bürgerschaft. 1491—1493 war der Freiburger
Bürger Hans Spengler Schaffner und Verwalter des Klosterbesitzes in Freiburg,72
Wernlin Küchlin von 1497 bis 1506,73 Hans Pfleghar L507/08,74 Michel Schnider
1508/1075 und Rudolf Bach von 1514 bis 152176.

Diese Schaffner, obwohl Freiburger Bürger, setzten sich in der Regel vehement für
die Interessen des Klosters ein. 1518 verklagte der damalige Schaffner Rudolf Bach
den Freiburger Bechtuntz vor dem Gericht wegen Beleidigung, da dieser ihn zuvor
öffentlich bei einer Verhandlung vor dem Gantgericht auf dem Markt als „zedlicher
man" beschimpft hatte.77 Bechtuntz warf dem Schaffner vor, ihn durch die gerichtliche
Zwangsversteigerung seiner Pfandgüter um 100 Gulden geschädigt und in den
Ruin getrieben zu haben. Der Angeklagte hatte „die wort in zornn geredt", so daß
er um Verständnis für seine unüberlegten Formulierungen bat. Der Fall zeigt deutlich
, wie ein Klosterschaffner zugunsten des Klosters handelte und daß er hierbei
auch den Ruin eines Freiburger Einwohners billigend in Kauf zu nehmen bereit war.

Der Schaffner des Freiburger Hofes hatte umfangreiche Pflichten im administrativen
Bereich:78 Einziehung der Zinsen, Organisation der Transporte von und zum
Hof, Verpachtung landwirtschaftlicher Güter, von Häusern sowie gewerblicher Einrichtungen
, Verteilung der auf dem Hof anfallenden Arbeiten sowie Vertretung der
klösterlichen Interessen in der Stadt. Der Schaffner war — modern ausgedrückt —
der Manager des Freiburger Hofes.

Der ältere, vor der Neuburg gelegene Hof war nachweislich — wie bereits dargelegt
— seit 1389 an einen Weltlichen verpachtet, so daß dieser dem Großkeller Rechenschaft
über die jährlichen Zinszahlungen schuldete. Die Verpachtung, Vermietung
oder Verpfründung von ehemals selbstgenutzten Höfen und Grangien an weltliche,
nur lose mit dem Kloster verbundene Personen stellt für die Zisterzienser nach der
Aufgabe der Eigenbewirtschaftung keine singuläre Erscheinung dar.79 Höfe, die in
erster Linie nur noch als klösterliche Zinshebestellen dienten, konnten auch von ordensfremden
Personen verwaltet werden,80 so daß die Wohn- und Wirtschaftskapazitäten
verpachtet werden konnten. Die Grangie Hardern, die noch im 13. Jahrhundert
unter Leitung eines Konversen vom Kloster bebaut wurde, bewirtschaftete 1494 der
Pfründner Cristman Hün unter detailliert festgelegten Modalitäten:81 Tennenbach
sorgte für Essen, Trinken und Schuhwerk des Pfründners, der die jährlich fälligen
Zinsen von zum Hof gehörenden, zwischenzeitlich verpachteten landwirtschaftlichen
Gütern einsammelte. Zusätzlich erhielt er noch jährlich drei Pfund Pfennig für seine
Arbeit. Zur Herbstzeit war er vier bis fünf Wochen zur Mitarbeit auf dem Klosterhof
in Kiechlinsbergen bei der Versorgung des neuen Weines verpflichtet und mußte für

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